1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von *Suse* am 29.04.2012, 19:27 Uhr

Da bin ich echt platt!

Wie gesagt, das sit Ländersache und diese Vorschriften gelten für NRW. Ich denke aber, das ist sinngemäß oder sehr ähnlich auch in den anderen Bundesländern so gültig, denn es macht ja grundsätzlich Sinn. Viele Lehrer(innen) sind sich dessen vielleicht selbst nicht so bewusst, es gibt immerhin zigtausend Vorschriften - Allgemeine Dienstordnung, Schulordnung, Schulgesetz, BASS, Arbeitsrecht, beamtengesetz und dann ständig neue Erlasse (wobei dieser nicht so neu ist).

Statt der Lehrerin also selbst eine Kleinigkeit zu schenken, solltet ihr euch evtl. einfach in der Klassenpflegschaft absprechen und alle zusammen etwas schenken, das von der Allgemeinheit kommt. So verstößt niemand gegen geltendes Recht. Ist doch dann auch in Ordnung, wenn du Marmelade beiträgst und eine andere Mutter Blümchen aus dem Garten ... solange es von "den Eltern" allgemein kommt.

Stell dir nur mal vor, deine Tochter (?) hat Streit mit einem anderen Kind aus der Klasse und bekommt eine bessere Note. Und dann kommt böses Blut auf und jemand sagt: Deine Mutter schleimt sich immer so ein und schenkt der Lehrerin was und deshalb bekomsmt du bessere Noten ... - schon bricht der dollste Streit vom Zaun und wenn Vorgesetzte das hören, kann es viel Zoff geben. Die Lehrerin bekommt möglicherweise eine Art Abmahnung oder so.

Wenn sowas nicht passiert, merkt ja keiner was. Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Suse

 
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