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von dhana  am 14.09.2012, 8:48 Uhr

Busticket von der Schule - Absage gerecht?

Hallo,

die genaue Regelung kommt auf Bundesland an.

In Bayern - für die Grundschule - gibt es die Sprengelschule - wenn die Sprengelschule mehr als 2 km entfernt ist, muss es einen Bus geben. Wenn man eine andere Schule als die Sprengelschule haben will (über Gastschulantrag) werden keine Buskosten übernommen - nicht mal wenn die Schule näher wäre als die Sprengelschule.

Es sei denn.. die Sprengelschule hätte z.B. keine Ganztagesbetreuung...
Da ist es dann wieder eine Einzelfallentscheidung.

Zuständig für die Busfahrkarten sind hier auch nicht die Schule - sondern das Landratsamt bzw. die Gemeinde. Da hab ich die Erfahrung gemacht, das man mit guten Gründen mit den Leuten durchaus reden kann.

Wegen Religion könntest du hier nichts ausrichten - ausser Verweigern, das dein Kind am Religionsunterricht teilnimmt - sollte dann die Schule verweigern das Kind aufzunehmen muss die Busfahrkarte ja wieder gezahlt werden.

Gruß Dhana

 
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