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Geschrieben von sojamama am 13.05.2016, 10:20 Uhr

Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Gibt es sowas bei Euch auch?

Mein Sohn wurde gestern wohl zwar mitgenommen ins Bad, durfte aber nicht mit schwimmen... zur Strafe wie er sagte.
Da ich ja nicht dabei war, kenne ich nur wieder seine Version der Geschichte, da stellt er sich als unschuldig hin. Aber immer ist er das natürlich auch nicht....

Aber grundsätzlich finde ich diese Art von "Strafe" nicht schön und auch nicht gut. Was sagt Ihr dazu?

melli

 
32 Antworten:

Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von niccolleen am 13.05.2016, 10:53 Uhr

Wuerde mich sehr aergern und ich wuerde gleich das Gespraech mit der Lehrerin suchen. Sie soll sich was anderes einfallen lassen. Im vorigen Thread ging es darum, wie man Kinder am besten zum Unterricht zwingt, und hier wird man dann an der Teilnahme gehindert, ist doch idiotisch. Noch dazu etwas, was lebenswichtig sein kann und unbedingt beherrscht werden sollte, im Gegensatz zu irgendeiner anderen Schulstunde.

lg
niki

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von dhana am 13.05.2016, 11:00 Uhr

Hallo,

ich würde zwar auch das Gespräch mit dem Lehrer suchen - aber einfach nur um zu wissen was los ist.

Meinem Sohn würde ich wohl erst mal unterstellen, das er sich so aufgeführt hat, das es kein Lehrer mehr verantworten konnte ihn ins Schwimmbecken zu lassen. So mehrmals sich nicht an Regeln gehalten wie nicht vom Beckenrand springen, nicht schubsen, nicht rennen.... nein würde mein Sohn ja niiiiieeee machen.
Aber ich möchte dann halt wissen was los ist.

Welche Konsequenzen sollte es denn sonst geben, wenn ein Kind sich an Baderegeln oder ähnliches nicht hält? Bei meinem Sohn würde das definitiv helfen - alleine schon die Androhung nicht mitschwimmen zu dürfen macht den nämlich so vorsichtig, das er sich an alle Regeln hält um nicht ausgeschlossen zu werden - er schwimmt für sein Leben gern.
Gerade beim Schwimmen muss es einfach funktionieren das die Kinder sich an die Regeln halten - kein Lehrer kann immer jeden Einzelnen im Blick haben.

Gruß Dhana

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von sojamama am 13.05.2016, 11:04 Uhr

Ihm war es leidlich egal, er hat das Bronzeabzeichen bereits. Er langweilt sich manchmal im Schwimmunterricht... aber SO geht das trotzdem nicht. Haben nicht auch Lehrer Unterrichtspflicht zu erfüllen??

Ich bin es aber langsam leid, täglich kommt mir mein "(B)Engelchen" und erzählt mir was.... wenn ich da ständig anrufen sollte...

Ich weiß shcon gar nicht mehr, was ich glauben soll.
Im Gespräch hieß es, er wäre auch nicht "ohne", er würde zwar nicht gewalttätig sein, aber mit Worten verletzen. Er sei sehr wortgewandt und redet sich schnell und auch böse in Rage. Das weiß ich auch, und es ist schwer dem Kerlchen mit Worten gerecht zu werden, ihn in die Schranken zu weisen, er setzt immer noch einen drauf.

Er wiederum sagt mir, es gäbe da 2-3 Jungs, die absichtlich z.B. hinfallen und dann behaupten, jemand hätte sie geschubst, stolpern lassen usw.
Auch würden die beiden ihn (und andere) solange triezen und reizen, und nicht nur mit Worten, sie piesacken wohl die Kinder auch (schlagen, schubsen, etc.), dann wehrt er sich auch, schubst zurück oder so, und prompt wird ER natürlich erwischt und die anderen sind fein raus.

Es sind zwei Namen, die immer wieder fallen und wir (andere Eltern eben auch schon) sind bereits auf 180, sobald diese Namen von unseren Kindern genannt werden.

Und die Lehrerin meint immer nur "ja, der xx ist halt schwierig, aber bedenken sie die familiäre Situation etc.pp"
Ich kann es nicht mehr hören.....

melli

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Es war nichts IM Schwimmbad vorgefallen, sondern auf dem Weg

Antwort von sojamama am 13.05.2016, 11:08 Uhr

Kind a hat wohl seine Tasche fallen lassen und ist darüber gestolpert, hat aber behauptet, mein Kind hätte die Tasche heruntergerissen und ihn stolpern lassen...

So die Version meines Sohnes. Irgendwie sagt er immer ähnliches. Ich weiß schon nicht, was ich glauben soll.... er ist nicht immer unschuldig, das ist mir klar. Siehe oben mein posting noch.

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ging an dhana

Antwort von sojamama am 13.05.2016, 11:08 Uhr

..

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von Snaffers am 13.05.2016, 13:38 Uhr

Ja, die Lehrkraft hat Unterrichtspflicht. Aber so wie ich es verstehe, war sie ja anwesend und hat unterrichtet - damit ist die Unterrichtspflicht erfüllt - zumal die Klasse ansich ja wohl unterrichtet wurde, dein Kind lediglich am aktiven Teil des Unterrichts teilnehmen durfte (aber zuhören, was erklärt wurde, konnte es bestimmt, denn es saß vermutlich in der Schwimmhalle mit drin - damit hat die Lehrkraft auch dein Kind unterrichtet).

Wenn immer die zwei gleichen Kinder die gleiche Art von Problemen machen, stellt sich mir die Frage: Warum sieht kein anderes Kind das - und springt dann in die Bresche für das "Opfer"? Genauso frag ich mich aber auch, warum das der Lehrkraft nicht auffällt, dass es so häufig das gleiche Prinzip bei den gleichen Kindern ist.
Das ist eher etwas, wo man ansetzen müsste - aber eben gemeinsam.

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von tamtamgo am 13.05.2016, 16:14 Uhr

Unsere gehen erst ab Klasse 3 schwimmen. Aber darüber ist das letzte wort noch nicht gesprochen, ich werde mein kind wohl davon befreien lassen....

Aber zur Sache an sich: ich finde es ok wenn er sich nicht angepasst verhalten hat und denke es gehört wohl zu den Dingen die man wegstecken sollte. Ist ja auch nichts wildes...
Ich kann mir auch nicht vorstellen das dies grundlos geschehen ist. Vielleicht war deinem kleinen jedoch nicht bewusst das er einen Fehler machte?! und er sich deshalb ungerecht behandelt fühlt....Dann sollte mit ihm gesprochen werden, damit er sich nicht zu unrecht verurteilt fühlt.

Vg

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von niccolleen am 13.05.2016, 16:23 Uhr

Also wenn irgendeine Lehrkraft mit solchen Ausreden meine Kinder "unterrichten" wuerde, dann wuerde ich mich schoen bedanken! Bildung ist etwas Heiliges und sollte nicht fuer unfaehige Lehrer oder Machtspiele missbraucht werden.

lg
niki

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von germanit1 am 13.05.2016, 18:48 Uhr

Ich hoffe, die "schwierigen Kinder mit der familiaeren Situation" bekommen auch ihre Strafe.

Mein Kind wurde mal fast 1 Jahr vom Sportunterricht ausgeschlossen, weil der Lehrerin seine Schuhe nicht gepasst haben. Uns hat niemand informiert. Sollte unser Kind tun. Mit der Lehrerin kann man nicht reden (ich bin froh wenn dieses Schuljahr und damit auch die GS Zeit zu Ende ist). Die alte Schulleitung war fuer uns auch nicht erreichbar. Lehrerin meinte sogar zu Kind, dass es fuer seine Gesundheit nicht gut ist, dass er keinen Sport macht. Diese Woche hat sie auch wieder den Sportunterricht ausfallen lassen, weil sie ihr Pensum in den anderen Faechern nicht schafft. Gestern hat sie den Kindern private Sachen erzaehlt statt Unterricht zu machen, weil viele Kinder nach dem Schulausflug gefehlt haben. Sollte sie naechste Woche wieder den Sportunterricht ausfallen lassen, bekommt die Schulaufsicht wieder mal eine Mail von mir (ueber die neue Schulleitung komme ich nicht weiter).

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wieso läßt man sein Kind vom Schwimmunterricht befreien?

Antwort von Dream2014 am 13.05.2016, 19:31 Uhr

Und mit welcher Begründung.

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Re: wieso läßt man sein Kind vom Schwimmunterricht befreien?

Antwort von kati1976 am 13.05.2016, 19:43 Uhr

Das frage ich mich auch.

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Re: wieso läßt man sein Kind vom Schwimmunterricht befreien?

Antwort von Miolilo am 13.05.2016, 21:57 Uhr

Kein Elternteil kann sein Kind längerfristig vom Unterricht befreien lassen.
Nicht vom Deutschunterricht, nicht vom Matheunterricht und nicht vom Schwimmunterricht.

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aus zwei Gründen

Antwort von tamtamgo am 14.05.2016, 9:10 Uhr

Wegen unserem miserabelen Schwimmbad. Die haben so extrem viel chlor im wasser das meine Maus vor offenen Neurodermitis sich nicht mehr retten kann. Mussten sogar stellen lasern lassen :(
Sonst im Normalfall sieht man die stellen kaum!

Und komischerweise immer nur in diesem einen Schwimmbad. Gehen wir in ein anderes Schwimmbad sieht sie für wenige Stunden auch rot aus.. aber nicht blutig.

Letztens waren dort sogar lamblien im wasser (diese Darmparasiten sterben nicht durch chlor oder die alten Filter ab)
Es ist nur ekelhaft dort!!!!!

Und doch.. das ist ein befreiungsgrund. Viele schwimmen nicht mit (islamische Mädchen) müssen hier nicht aus religiösen Gründen.

Wenn sie in dieses Bad gehen, dann 100% ohne mein kind.

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Re: aus zwei Gründen

Antwort von Miolilo am 14.05.2016, 9:26 Uhr

Es gibt aber keinen Anspruch darauf, aus religiösen Gründen sein Kind nicht am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.
So lange es auch möglich ist im Burkini zu schwimmen, müssen alle teilnehmen.

Und wenn dein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen soll, dann wird das ggf. ein Arzt attestieren und damit stellt er die Schwimmbefreiung aus (und nicht die Eltern).

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von Miolilo am 14.05.2016, 9:33 Uhr

Die Einhaltung von Regeln - insbesondere im Schwimmunterricht - ist unermesslich. Ein Konsequenz von Regelüberschreitungen kann somit den temporäre Ausschluss vom Schwimmunterricht (Ausschluss von einem Ausflug, etc) bedeuten.

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Re: aus zwei Gründen

Antwort von tamtamgo am 14.05.2016, 10:46 Uhr

Ja hier ist das alles nicht so streng... Ist absolut kein Problem. Da reicht es sogar wenn die Eltern es sagen.

Die anderen kinder machen dann Sport.

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Re: aus zwei Gründen

Antwort von germanit1 am 14.05.2016, 11:29 Uhr

Macht bei den Zustaenden in dem Bad das Gesundheitsamt denn nichts?

Lass es dir doch vom Arzt schwarz auf weiss geben, warum dein Kind in dem Bad nicht am Schwimmunterricht teilnehmen kann. Wenn andere auch aus gesundheitlichen Gruenden in dem Bad nicht am Schwimmunterricht teilnehmen koennen, aendert sich vielleicht was da oder die Schule geht in ein anderes Bad (wenn es das in der Gegend gibt).

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Re: aus zwei Gründen

Antwort von tamtamgo am 14.05.2016, 12:46 Uhr

Das Bad war im letzten Jahr mehrmals geschlossen.. es soll auch saniert werden, nur bisher fehlt der Kleinstadt das nötige kleingeld...... also kann noch dauern.

Ein anderes Bad gibt es in der Nähe, sogar 2-3 andere Schwimmbäder.

Ja ein attest nehme ich zur Sicherheit. Es ist schade! Denn sie schwimmt ganz gerne... macht nun auch ihr bronze Abzeichen in den nächsten Wochen. Aber in das bad ... ne...weiß der kuckuck was da noch alles kommt.

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Ja, auch kompletter Ausschluss vom Schwimmunterricht.

Antwort von Marianna81 am 14.05.2016, 12:58 Uhr

d.h. das betroffene Kind darf auch nicht mit und muss an dem Tag dann erst zur dritten stunde kommen.

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Re: Ja, auch kompletter Ausschluss vom Schwimmunterricht.

Antwort von Snaffers am 14.05.2016, 22:46 Uhr

das ist aber großzügig. Bei uns würde das heißen, dass das Kind in der Schule auflaufen und in einer anderen Klasse irgendetwas selbstständig und leise arbeiten muss.

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Re: Ja, auch kompletter Ausschluss vom Schwimmunterricht.

Antwort von Snaffers am 14.05.2016, 22:46 Uhr

das ist aber großzügig. Bei uns würde das heißen, dass das Kind in der Schule auflaufen und in einer anderen Klasse irgendetwas selbstständig und leise arbeiten muss.

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von Snaffers am 14.05.2016, 23:13 Uhr

Das hat doch nichts mit Machtspielen zu tun. Ein Kind hält sich nicht an Regeln, verletzt oder gefährdet andere - das muss Konsequenzen haben (ich möchte dich hören, wenn dein Kind das geschädigte ist und das andere dann mit "Dutzidutzi" abgemahnt wird) - und die dürfen bzgl. Sport und insbesondere Schwimmen wesentlich strenger ausfallen als in anderen Fächern, in denen man "nur" im Klassenzimmer sitzt, einfach weil die Sicherheitsfrage doch deutlich schwerwiegender ist.
Es ist ja nun nicht so, dass das Kind monatelang ausgeschlossen würde, sondern einmalig.

Wenn sich ein Kind im Unterricht wegträumt (weil das Thema blöd ist, irgendwelche Probleme es belasten, es nicht genug geschlafen hat,...) und deswegen was verpasst, hat der Lehrer seiner Unterrichtspflicht dann auch nicht genüge getan und nur Ausreden benutzt - oder ist nicht das Kind (bzw. die auslösende Situation) Schuld?
Ja, klar liegt auch die mal beim Lehrer, aber i.d.R. wohl nicht ständig.
Sicher wird die Lehrkraft zum Kind mal was sagen, es erinnern, dass es aufpassen muss, aber zwingen dazu, das kann man kein Kind - und es gibt Kinder, die das schaffen, egal wie man den Unterricht gestaltet.

...und wenn Bildung etwas Heiliges ist, dann sollten Eltern (und zwar ausnahmslos alle!!!!) ihren Kindern das klar machen und sich auch gegenübern den Lehrkräften, die die Bildung vermitteln (also demnach wohl die Priester, Schamanen,... wären), so verhalten. Wenn die Eltern das tun würden, hätten wir im übrigen ein wesentlich effektiveres Bildungssystem, denn dann würde nicht so viel Zeit mit dem Nachholen von Erziehung und Diskussionen mit Eltern, die meinen alles besser zu wissen, drauf gehen - was mehr Zeit zur Vermittlung von Bildung übrig ließe...


...im übrigen ist das Kind der Ausgangsposterin ja gar nicht um seine heilige Bildung gebracht worden, denn schwimmen kann es bereits, im Schwimmunterricht langweilt es sich sowieso öfters - so what, wenn es sich mal am Rand langweilt statt im Becken - die Gefahr, dass es Blödsinn macht, der andere gefährdet ist im Wasser weitaus größer.

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von niccolleen am 14.05.2016, 23:38 Uhr

Was? Das kann doch nicht dein Ernst sein. "Dann muss es halt Konsequenzen geben"?? Ja klar, ich geh nicht gern in die Schule, da dreh ich halt bissl auf und schwupp! Muss ich gar nicht mehr mitmachen! Oder kann sogar zwei STunden spaeter erst in die Schule kommen, wie das bei noch wem anderen in diesem Thread schon ist! Und was, es soll auch noch Aufgabe der Lehrer sein, allen Kindern Bildung naeherzubringen, nicht nur den braven und interessierten? Wo kaemen wir da denn hin?
Also dieser Thread und der mit den Polizeikontrollen am Flughafen - ich komm aus dem Staunen nicht mehr heraus!

lg
niki

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Re: Ausschluss vom Schwimmunterricht als Strafe?

Antwort von EarlyBird am 15.05.2016, 23:38 Uhr

Ich hab mich erst bis hierhin durchgelesen, aber eine "Konsequenz" sollte auch stets in Relation stehen. (Das Wort "Strafe" stört mich auch).

Die "Sicherheit" im Wasser hat doch rein gar nichts mit der "Taschenstolperei" zu tun. Bei solch einer Konsequenz (Ausschluss - Schwimmen) stellt sich mir auch die Frage einer Überforderung von seiten der Lehrkraft.

Zudem sollte der/die Klassleiter/in die Klasseninternas (Konflikte/probl. Rollenbesetzungen der einzelnen Schüler/bel.Klassendynamik) aufarbeiten, um ein annehmbares Klassenklima herzustellen.
An manchen Schulen gibt es hierfür sogar SozPäds, welche unterstützend involviert werden können.

Es kann aber nicht sein, dass ein "Danebensitzen" der Sache dienlich ist. Hätte der Schüler sich >im Wasser< wiederholt daneben benommen, andere Schüler getaucht oder >am Beckenrand< geschubst und somit "gefährdet", so würde ich diese Konsequenz noch besser nachvollziehen können und. sogar befürworten.

Ich als Mama würde definitiv die Lehrkraft für ein klärendes Gespräch aufsuchen und die nötigen Infos einholen.

Und >falls< der "Unfall" tatsächlich sogar von Mitschülern inszeniert wurde, um den betreffenden Schüler zu demütigen bzw. zu diskreditieren, dann sprechen wir hier sogar ganz klar von einem "Mobbing" welches die Lehrkraft durch ihr/sein Verhalten zur Belustigung aller Beteiligten (vermeintlich unwissentlich) unterstützt hat.

Dieses würde widerrum ganz klar eine Demütigung darstellen und bringt garantiert nichts außer Frust und schon gleich gar keine Motivation zukünftig erwünschtes Verhalten zu zeigen.

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nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von sojamama am 17.05.2016, 9:12 Uhr

Denn DAS hätte ich auf jeden Fall verstanden, wenn mein Kind sich oder andere gefährdet, in dem es Quatsch beim Schwimmunterricht macht. Dann ist ein Badeverbot richtig und gut, so lernt man es.

Aber es war NICHT im Schwimmbad, auch nicht in der Umkleide. Es war VOR der Halle, die Kinder standen an, um durch die Tür zu kommen. Da in der Reihe war das wohl.

Nichts desto trotz, ich habe nun nichts unternommen. Denn wie erwähnt, mein Sohn ist auch kein Engel. Ich kenne nur seine Seite, ich weiß auch, was die Lehrkraft wieder sagen wird und ich bin es leid, mir immer anzuhören, es gäbe auch noch die anderen.... und die familiäre Situation des ein oder anderen müsse man berücksichtigen.

Ich mag nichts berücksichtigen, ich habe meinem Kind klipp und klar gesagt, "du darfst nicht schlagen, treten, beißen sonstwas, ABER du darfst dich zur Wehr setzen, du musst dich nicht angreifen lassen".
Und da stehe ich auch weiterhin hinter meinem Kind, auch wenn die Lehrkraft immer betont, man darf den oder die anderen wegen der Aggression nicht ausschließen, sonst würden sie ja gar keine Freunde finden.
SO einen will aber keiner zum Freund.

melli

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von emmisya am 17.05.2016, 14:54 Uhr

"Aber es war NICHT im Schwimmbad, auch nicht in der Umkleide. Es war VOR der Halle, die Kinder standen an, um durch die Tür zu kommen. Da in der Reihe war das wohl."

Ist doch egal.
Wenn man kurz vor dem Schwimmbadbesuch zeigt, dass man Regeln nicht sicher einhalten kann, dann ist es eine logische Konsequenz, ein Verbot für den dirket anstehenden Schwimmunterricht auszusprechen, bei dem die Regeleinhaltung enorm wichtig ist.

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von niccolleen am 17.05.2016, 17:46 Uhr

Es gibt doch aber auch noch eine Fuelle anderer paedagogisch wertvoller und nachhaltigerer Moeglichkeiten statt eines (Unterrichts-)Verbots, das ja dann nur die letzte Moeglichkeit sein kann, wenn schon die Regeln als so wichtig gehandhabt werden.

lg
niki

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von EarlyBird am 17.05.2016, 19:04 Uhr

Ich finde, das ist alles andere als egal.

Selbst der Bademeister höchst persönlich erteilt nur ein "Schwimm-, bzw. Badeverbot" bei wiederholtem Regelverstoß >>im< < Bad.
Was draußen passiert interessiert da überhaupt nicht und wenn tatsächlich etwas >>gravierendes< < (keine Taschenstolperei!!!) vorgefallen ist, wird ein Platzverweis und/oder ein Hausverbot ausgesprochen - das wiederrum steht dann auch in Relation. (Beispiel: Übergrifflichkeiten, Randale, sex. Belästigungen, etc.pp)

Aber ein Schülerstreich à la "Tasche" und "Stolpern lassen" außerhalb des Schwimmbads mit einem Unterrichtsausschluß zu strafen, finde ich maßlos überzogen.

Diese "Kosequenz" ist für mich hier keineswegs gerechtfertigt und entbehrt jeder Logik wie ich finde.
Es steht für mich in überhaupt keiner Relation zu der Taschenstolperei.

Pädagogisch absolut unsinnig wie ich finde.

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von emmisya am 17.05.2016, 19:51 Uhr

"Selbst der Bademeister höchst persönlich erteilt nur ein "Schwimm-, bzw. Badeverbot" bei wiederholtem Regelverstoß >>im< < Bad."

Ja. Weil er außerhalb des Schwimmbads nicht dabei ist...

"Diese "Kosequenz" ist für mich hier keineswegs gerechtfertigt und entbehrt jeder Logik wie ich finde."

Was du findest, spielt dabei ja gar keine Rolle.
Die Schwimmlehrerin hat eine Aufsichtspflicht und eine Verantwortung, die du ihr mit einem "finde ich" nicht abnehmen kannst.
Passiert was (z.B. aufgrund von Regelverstößen im Bad), wird sie zur Verantwortung gezogen.
Damit hat sie alles Recht, ihre Konsequenzen aus Regelübertretungen zu ziehen!

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von EarlyBird am 17.05.2016, 20:34 Uhr

Nein, weil es ihm um die Sicherheit >>im< < Bad geht und es ihn nicht die Bohne interessiert was außerhalb der Einrichtung geschieht.

Du könntest durchaus mal einen fragen, er wird dir mit sehr großer Sicherheit nichts Gegenteiliges sagen.

Amüsiere mich gerade köstlich über - ich zitiere: "Was du findest, spielt dabei ja gar keine Rolle".

Und: "...die du ihr mit einem "finde ich" nicht abnehmen kannst.".

Es handelt sich hier um ein Forum und >surprise, es vermag dich jetzt vielleicht sogar überraschen< :

=> ... in welchem man "Meinungen & Erfahrungen" austauscht.!

Ich sehe hier überhaupt keine Gefährdung, nicht mal ansatzweise oder im entferntesten Sinne. Sie waren ja noch nicht mal in der Nähe des Beckens.
Die einzige Logik welche sich mir daraus erschließt, ist:
dass die Lehrkraft schlicht eine Konsequenz fernab jeglicher pödagogischer Durchdachtheit ausgesprochen und durchgezogen hat.

Kann und darf auch mal passieren, ist menschlich.
Dennoch ist es
1. definitiv die falsche Botschaft (siehe niccolleen)
2. pädagogisch absolut unsinnig und sicherlich nicht hilfreich
3. ein klares Indiz einer Überforderung u./oder eines eventuellen Gestresstseins von seiten der Lehrkraft

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also die Pausenrangelei oder beim Anstellen vor der Schulhoftür nach der Pause

Antwort von sojamama am 18.05.2016, 7:57 Uhr

wurde bisher auch noch nie mit Unterrichtsausschluss bestraft.

Daher kann ich diesen Ausschluss eben auch nicht nachvollziehen. Es war kein Verstoß gegen die Baderegeln, es war kein Verstoß gegen die Verkehrsregeln auf der Straße.
Es war in meinen Augen einfach eine dumme kleine Rangelei.

ICH gehe davon aus, die Lehrkraft war bereits wieder genervt von den gesamten Umständen in dieser Klasse. Dann war das der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.... denn wir alle, Lehrerin wie Eltern wissen, dass die Kinder nicht einfach sind. Mein Sohn eingeschlossen.
Daher kann ich eben auch nichts weiter dazu sagen, erstens war ich nicht dabei, zweitens kenne ich die Kinder nur zu gut, drittens ist mein Sohn ja auch kein Engel.
Deshalb werde ich auch kein weiteres Gespräch suchen.
melli

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Re: nochmal an alle - es war NICHTS in der Schwimmhalle vorgefallen

Antwort von niccolleen am 18.05.2016, 12:03 Uhr

Es ging aber darum, was wir von ihrer Konsequenz halten!

Und ich eben nichts.
Jetzt hat sie auf der einen Seite eine Schulklasse, die sie diktatorisch beobachten und unter Kontrolle halten muss, denn die Grenzen hat sie ja selbst so gesetzt. Es wird fuer sie also schwerer. Auf der anderen Seite hat sie einen einzelnen Schueler, vielleicht irgendwann mal sogar zwei oder gar drei, denen fad ist und die sich ungerechtfertigt behandelt fuehlen, die irgendwo dann in der Zeit Schabernak machen... Diese Situation ist doch dann kaum mehr zu kontrollieren. Da waere mit der rechten Motivation und und Diskussion und anderen Arten von Verweisen sehr viel mehr gewonnen gewesen, WIE ICH FINDE, denn andere Feststellungen kann ich nicht taetigen.

lg
niki

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