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Geschrieben von Ulimama am 08.05.2004, 22:36 Uhr

Aufteilung eines Einschulungsjahrgangs auf 2 Orte??( lang)

hallo, an die lehrerinnen oder die mit sowas eigene erfahrungen haben:

bei uns im ort gibt es eine grundschule. in den vergangenen jahren kam meist gerade so eine 1. klasse zusammen, ca. 15 kinder oder etwas mehr. in diesem jahr sind es 28 kinder. im kommenden jahr sind allein schon 28 kinder aus dem kiga hier einzuschulen (weil in brandenburg ab 2005 ein anderer stichtag für die einschulung gilt und somit quasi 1 1/2 jahrgänge eingeschult werden). dazu kommen garantiert noch kids die hier nicht im kiga sind.

wenn es 32 (oder 30?) kinder werden, wird der jahrgang geteilt auf 2 klassen. finde ich gut. aaaaber: angeblich bekommt unsere schule hier keine zweizügigkeit genehmigt, sondern die eine klasse müßte dann in eine andere grundschule, die also in einem anderen ort wäre. das träfe dann auch meinen sohn, da die aufteilung nach ortsteilen gemacht würde.

dürfen die denn das? die können doch nicht einfach grundschüler so weit weg schicken obwohl im ort eine grundschule vorhanden ist?
dazu muß ich sagen, daß wegen der besch***enen gemeindegebietsreform dieser andere ort jetzt zur selben stadt gehört...es sind ca. 4 km auf ortsverbindungsstraße oder durch unbeleuchteten wald, ein linienbus fährt alle stunde aber von da aus müßte man noch lange laufen - also die kids mehrere jahre mit dem auto chauffieren, denn so jung laß ich meinen nicht mit dem fahrrad so weit allein fahren...schon gar nicht mit etlichen gleichaltrigen...*g*

danke und schönes woe
uli

 
7 Antworten:

Re: Aufteilung eines Einschulungsjahrgangs auf 2 Orte??( lang)

Antwort von susanne67 am 09.05.2004, 9:48 Uhr

Hallo Uli,

zumindest bei uns in Bayern ist es so, dass Kinder, deren Schulweg weiter als 3 km ist, befördert werden müssen, und zwar auf Kosten der Gemeinde oder des Landkreises ( Schulwegkostenfreiheit).
Erkundige Dich mal danach, denn das würde in jedem Fall bedeuten, dass ein SChulbus eingesetzt werden müsste.

Liebe Grüße

Susanne

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@susanne

Antwort von Biene am 09.05.2004, 21:46 Uhr

gilt das nur für öffentliche Schulen oder auch für Private? In diesem Fall liegt die Montessori ca. 10 km entfernt im Nachbarort.

LG

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Re: @susanne

Antwort von susanne67 am 10.05.2004, 9:28 Uhr

Hallo Biene,

für private Schulen gilt das nur, wenn diese Schule irgendetwas ganz besonderes hat, was die Schule vor Ort nicht bieten kann, also z.B. bei Gymnasium einen bestimmten Zweig oder eine Wirtschaftsschule in der nächsten STadt oder ähnliches. Ob das bei Montessori gilt, bin ich mir nicht sicher, eher nicht, aber frag doch mal beim Landratsamt nach, vielleicht gibts zumindest einen Zuschuss.

Liebe Grüße

Susanne

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Re: Aufteilung eines Einschulungsjahrgangs auf 2 Orte??( lang)

Antwort von nane973 am 10.05.2004, 11:34 Uhr

Hallo Uli,

bei uns in Niedersachsen wird ein Bus schon bei 2 km Entfernung gestellt.

LG

Marlene

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DANKE! LG

Antwort von Biene am 10.05.2004, 16:09 Uhr

g

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Re: Aufteilung eines Einschulungsjahrgangs auf 2 Orte??( lang)

Antwort von susanne67 am 11.05.2004, 10:06 Uhr

Liebe Marlene,

Du hast recht, bis zur vierten Klasse gelten die 2 km, erst ab der 5 Klasse gilt die 3 Km Grenze, das hatte ich vergessen. Macht aber hier keinen Unterschied.

Liebe Grüße

Susanne

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Re: Aufteilung eines Einschulungsjahrgangs auf 2 Orte??( lang)

Antwort von nane973 am 13.05.2004, 14:58 Uhr

Hallo Susanne,

das z.B. wußte ich nicht, das es nur bis zur 4. geht. Nun gut, die weiterführenden Schulen lagen auch weiter entfernt.

LG

Marlene

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