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Geschrieben von Lilipaula am 29.03.2013, 18:12 Uhr

Aufsichtspflicht ?

Bitte mal lesen:
http://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf

...wie gesagt: Aufsicht heißt ja auch nicht, dass sie bis zur Schultür gebracht werden müssen; das entspricht nicht der zu erwartenden Selbstständigkeit eines Schulkindes (auch nicht eines Kindergartenkindes!) dennoch stehen die Kinder im gesamten Schulgelände "unter Aufsicht" - im angemessenen Maße.

 
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