Geschrieben von Ulimama am 11.06.2004, 21:13 Uhr |
an die Grundschullehrerinnen - fragen
hallo.
vor einiger zeit habe ich hier mal wegen aufteilen eines jahrganges auf 2 orte gepostet. inzwischen weiß ich daß es wahrscheinlich nicht so wird, daß 2 gleichstarke klassen gebildet würden wovon eine halt in einen anderen ort gehen muß sondern es wird im ort eine klasse von maximal zulässiger klassenstärke gebildet (also wohl 31 kinder) und die darüber sind müssen in den anderen ort zur schule gehen....das werden aber wahrscheinlich nur wenige kinder sein, im extremfall nur 1 oder 2...
würden die denn dann auch befördert werden (entfernung ca. 4 km)? und wie? von tür zu tür? könnten die in den hort hier am ort gehen oder müßten die in den der schule? wenn hort am ort werden sie dann dorthin gebracht vom transport???
und vor allem, ist denn sowas zulässig bei erstkläßlern???
hintergrund: an sich hat unser ort nur eine grundschule aber "dank" gemeindegebietsreform gehören jetzt 6 umliegende gemeinden zu einer mittelstadt und insgesamt sind nun natürlich etliche grundschulen vorhanden, von denen nicht alle voll ausgelastet sind mit schülern der einzelnen jahrgänge...
danke
uli mit martin (einschulung 2005)
- an die Grundschullehrerinnen - fragen - Ulimama 11.06.04, 21:13
- Re: an die Grundschullehrerinnen - fragen - susanne67 11.06.04, 23:45
Kiga macht morgen ausflug in die grundschule...
@elisabeth mit fumi und temi
Ich bin nicht mehr stinkig... jetzt Teil 2
Papa-Wochenende und dann wieder Schule
Schultüten basteln
Lehrerin so unsympatisch.
Einschulung ex-Extrem-Frühchens
Danke schön für Eure Antworten zu meinem Problem unten...
Wochenend-Wettbewerb in der Schule.