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Geschrieben von Ulimama am 11.06.2004, 21:13 Uhr

an die Grundschullehrerinnen - fragen

hallo.

vor einiger zeit habe ich hier mal wegen aufteilen eines jahrganges auf 2 orte gepostet. inzwischen weiß ich daß es wahrscheinlich nicht so wird, daß 2 gleichstarke klassen gebildet würden wovon eine halt in einen anderen ort gehen muß sondern es wird im ort eine klasse von maximal zulässiger klassenstärke gebildet (also wohl 31 kinder) und die darüber sind müssen in den anderen ort zur schule gehen....das werden aber wahrscheinlich nur wenige kinder sein, im extremfall nur 1 oder 2...

würden die denn dann auch befördert werden (entfernung ca. 4 km)? und wie? von tür zu tür? könnten die in den hort hier am ort gehen oder müßten die in den der schule? wenn hort am ort werden sie dann dorthin gebracht vom transport???

und vor allem, ist denn sowas zulässig bei erstkläßlern???

hintergrund: an sich hat unser ort nur eine grundschule aber "dank" gemeindegebietsreform gehören jetzt 6 umliegende gemeinden zu einer mittelstadt und insgesamt sind nun natürlich etliche grundschulen vorhanden, von denen nicht alle voll ausgelastet sind mit schülern der einzelnen jahrgänge...

danke
uli mit martin (einschulung 2005)

 
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