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Geschrieben von Tabea2007 am 10.04.2014, 16:27 Uhr

2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei verlässl. Grundschule erlaubt?

Hallo zusammen,

unsere Tochter wurde im vergangenen Herbst eingeschult. Die Erstklässler hatten gleich von Anfang an 2 x Nachmittagsunterricht (u.a. grundlegende Pflichtfächer wie Englisch und Sachunterricht). Die Eltern waren geschockt (die Grundschule ist eigentlich eine "verlässliche Grundschule" und KEINE (offene) Ganztagsschule. Das Ergebnis: die Kinder sind nach den langen Schultagen total erschöpft, haben nur wenig, bzw. schlecht gegessen (schlechtes Kantinenessen), die Hausaufgabenbetreuung wird von "1-€-Kräften" "geleitet. Wenn die Kinder dann ab 16:00 Uhr endlich zu Hause sind, ist erst mal Essen angesagt, dann Hausaufgaben/Lernen und sie sind eigentlich völlig überdreht. Und dann folgt ja auch schon bald das Familienabendessen. So hatten wir uns das Familienleben und die (elterliche) Erziehung unserer Töchter (7 + 3) nicht vorgestellt :-(

Grundsätzlich finde ich das Angebot, dass Schüler auch über die Mittagszeit und am Nachmittag betreut werden können, nicht schlecht. Aber wenn von 40 Eltern 10 diesen Ansatz gutheißen, dann kann es doch nicht sein, dass die anderen 30 Kindern wegen der Unterrichtsplanung gezwungen (!) sind, in den Nachmittagsunterricht zu gehen? Wie ist denn da die Rechtslage?

Wir Eltern sind damals auf die Barrikaden gegangen, aber der Schulleiter verweigerte (!) die Einberufung eines Elternabends, obwohl es seine Pflicht gewesen wäre. Es gab schriftliche Beschwerden seitens der Eltern beim Schulamt ... aber anscheinend haben die Schulleiter dank ¶ 41 des Schulgesetzes freie Hand, was die Stundenplan-Erstellung anbelangt.

Ist dem wirklich so? Wie ist da die Rechtsgrundlage, wenn ich mein Kind für die "verlässliche Grundschule" anmelde (mit der die GS auch registriert ist) und dann dazu verdonnert werde, meine Tochter in den Nachmittagsunterricht zu bringen? Zeit für Vereinsleben, Kurse (z.B. Schwimmen), Spielkameraden treffen entfällt an diesen Tagen :-(

Viele Eltern haben zähneknirschend den Vorstoß des Schulleiters, die Schule nach und nach auf den Weg zur Ganztagsschule zu bringen, hingenommen. Allerdings wurde dies NIE konkret seitens der Schulleitung kommuniziert. Erst durch viele Nachforschungen im Internet sind wir Eltern zu der Überzeugung gekommen, dass uns nach und nach eine GTS reingedrückt werden soll (die Pläne für Baden-Württemberg sind z.B. u.a. bis zum Jahr 2013 70 % der Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln).

Wo kann man da noch den "Hebel ansetzen"? Der Schulleiter ist für kein Gespräch bereit und das Schulamt lässt ihn gewähren.

Ich bin gespannt, wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat und vielleicht um einen Lösungansatz weiß.

Tabea

 
18 Antworten:

wir hatten fruher auch nachmittags Unterricht

Antwort von Jeckyll am 10.04.2014, 18:37 Uhr

Und grundsätzlich hätte ich damit kein Problem. Ich würde das Kind mittags abholen, zu Hause essen lassen und entspannen. Danach kann sie nochmal zur Schule und danach Hausaufgaben machen. Die dauern normalerweise ja nicht mal ne halbe Stunde.

Ich denke nicht dass man Kinder "zwingen" kann in der Schule zu essen und Hausaufgaben zu machen wenn es keine verpflichtende ganztagsschule ist.

Jeckyll

Die trotzdem froh ist dass keines meiner Kinder Nachmittagunterricht hat

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von bummi-mama am 10.04.2014, 19:40 Uhr

Aber "verlässliche Grundschule" bedeutet doch Ganztagsbetrieb. Es gibt das Wort verlässlich nur im Zusammenhang mit Ganztag. Alles andere ist ne mormale Grundschule Halbtag bzw. gibt es noch den offenen Ganztag ohne Pflicht (Angebote sind dann AG's )
Vielleicht wurde es nur schlecht kommuniziert bei der Anmeldung??? Ich denke ihr seid in einer Ganztagsschule gelandet.

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von Käsefuß am 10.04.2014, 20:04 Uhr

Soviel ich weiß, heißt "verlässliche Schule" dass die Standard-Unterrichtszeit von 4 Schulstunden (Grundschule) gewährleistet ist. Bei einem Ausfall des Lehrers gibt es Ersatz, evtl. auch von anderen Schulen.

Das ganze hat aber mit dem Nachmittagsunterricht nix zu tun. Da kenne ich mich mit der Rechtslage auch nicht aus. Aber wenn die Schule nicht explizit als Ganztags- oder offene Ganztagsschule ausgewiesen, würde ich das mit dem Nachmittagsunterricht nicht akzeptieren. So wie das für mich aussieht, ist er auf dem Weg, diese Schule in das Ganztagskonzept einzuführen. Und dafür braucht er natürlich genug teilnehmende Kinder. Und wenn die nicht freiwillig kommen, macht man einfach nachmittags Unterricht, so hat er seine Teilnehmerzahlen, um das Konzept zu verwirklichen.

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Kåsefuß

Antwort von bummi-mama am 10.04.2014, 21:02 Uhr

Jetzt wo ich es lese, glaube ich du hast Recht was das "verlässlich" angeht Käsefuß. Daran dass nix ausfällt habe ich gar nicht gedacht. Und deine Theorie zur zwanghaften Umsetzung des Ganztags könnte auch stimmen.

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Re: Kåsefuß

Antwort von Käsefuß am 10.04.2014, 21:42 Uhr

Unsere Grundschule ist momentan auf dem Weg zum offenen Ganztag. Das momentane Modell beinhaltet die Betreuung bis 14:30 Uhr an drei Tagen. Wird dieses angenommen und werden in den nächsten zwei Jahren die nötigen Vorraussetzungen geschaffen, kann die Betreuung erweitert werden.

Für mich passt deine Schilderung mit unserer Situation irgendwie zusammen. Nur dass wir hier keinen Nachmittagsunterricht haben, sondern lediglich HA-Betreuung und AGs.

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von frühlingsmama am 10.04.2014, 21:49 Uhr

Also unsere Kinder haben auch einmal in der Woche 5 Stunden und man muss sie dann sogar abholen, weil kein Bus fährt und auch keine Betreuung gewährleistet werden kann.
Normal sind 4 Stunden, dann fährt ein Bus und für die Großen dann
6 Stunden, danach fährt ein Bus.

Uns wurde erklärt, dass der Lehrplan des Landes 21 h für die erste Klasse vorsieht.

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von frotteemonster am 11.04.2014, 6:46 Uhr

Hallo!

Was die rechtliche Station angeht, so kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Was mir nicht klar ist: wie ist denn der Tag aufgeteilt?
In der ersten Klasse kann ich es mir kaum vorstellen, dass die Kinder acht Schulstunden am Stück haben, oder? Da gibt es doch sicherlich zwischendrin Pausen, freie Spielzeit u.ä.?

Ich finde, dass es schon Pflicht des Direktors ist, die Eltern über den Tagesablauf richtig zu informieren. Ich würde zunächst auf eine Infoveranstaltung drängen, um Klarheit über das Schulkonzept zu bekommen.
Und mit den einzelnen Klassenlehrern ins Gespräch gehen - wie sie die Situation sehen und wie es sich weiter entwickeln soll.
Was man machen kann, wenn sich alle quer stellen, weiß ich aber auch nicht...

Ein Tag bis 16:00 ist für die Erstklässler immer lang, egal ob nachmittags Unterricht oder Betreuung. Was sie dann aber auf keinen Fall mehr machen sollten ist Hausaufgaben. Wenn sie am Nachmittag Unterricht haben, dann dürfen sie von dem Tag auf den nächsten Tag keine Hausaufgaben machen.
Hier in NRW ist es auch noch an den weiterführenden Schulen so, dass bei den Langtagen keine Hausaufgaben auf den nächsten Tag aufgegeben werden dürfen. Das wäre vielleicht erst mal ein erster Schritt, um euch direkt etwas zu entlasten.

Alles Gute
Katrin

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von clarence am 11.04.2014, 9:12 Uhr

Bei uns ist das anders. Der, der sein Kind am Nachmittag betreut haben möchte, für den gilt die Betreuung, für die anderen nicht.
Ich würde das für mein Kind auch nicht wollen.
Weiß allerdings in deinem Fall auch keine Lösung, wenn das bei euch so geregelt ist.

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Re: 2 x Nachmittagsunterricht in der 1. Klasse bei "verlässl. Grundschule" erlaubt?

Antwort von celmin am 12.04.2014, 7:01 Uhr

Mich würde interessieren, wie die Stunden überhaupt verteilt sind. In der ersten Klasse hat man wöchentlich 21 Stunden Unterricht (wie hier geschrieben wurde). Haben die Kinder dann zweimal in der Woche 8 Stunden? Wie soll das gehen? Dann hätten sie an einem dritten Wochentag noch Schule und dann wären die 21 Stunden erreicht. Oder haben sie an den langen Tagen erst zur 3. Stunde? Wie verteilen sich denn die Stunden auf die Tage?

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wie sind die stunden denn verteilt?

Antwort von biggi71 am 12.04.2014, 9:05 Uhr

es gibt in der ersten klasse ja nur 21-23 stunden.... ist dafür vormittags frei? an anderen tagen nur 3 unterrichtsstunden?

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Re: Verlässliche Grundschule ist keine Ganztagsschule...

Antwort von eleanamami am 12.04.2014, 9:46 Uhr

Deine Aussage stimmt nicht....verlässliche Grundschule bedeutet., dass die Eltern sich sicher sein können, das der Schulvormittag mindestens 5 Zeitstunden dauert, Pausen eingerechnet. So ist es in Hessen für die 1. Klasse.

lg

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Re: wie sind die stunden denn verteilt?

Antwort von Tabea2007 am 12.04.2014, 21:45 Uhr

Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank an ALLE, die gleich so rege geantwortet haben. Ich konnte zwei Tage nicht ins Internet und bitte, meine späte Rückmeldung zu entschuldigen.

Zu biggy71 und celmins Antworten: "wie sind die stunden denn verteilt?"

Es sind insgesamt 24 (!) Stunden. Die Erstklässler haben jeden Tag 4 Stunden plus an zwei Wochentagen noch Nachmittagsunterricht (mit je 2 Stunden) Diese 4 Nachmittagsstunden sind: Musik + Englisch und Kunst + Sachunterricht. Am Freitag ist die 4. Stunde eine Förderstunde. Unterrichtsbeginn ist um 8:20 Uhr. Da meine Tochter nicht in die Förderstunde geht, hat sie eigentlich schon um 10:50 Uhr Schulschluss. Bei den anderen Klassen (1-4) sieht es ähnlich aus ... wir haben den Eindruck, dass der Schulleiter einfach früh "ins Wochenende" will ... dafür müssen die Kinder halt an den Nachmittagen anrücken :-( Wir sind in Baden-Württemberg .... vielleicht gibt es dort einfach mehr Unterrichtsstunden, als in anderen Bundesländern?

Bei unserer angeblich "verlässlichen Grundschule" werden die Kindern dann bei Freistunden, bzw. nicht genutzter Förderstunde einfach in andere (auch höhere !) Klassen "gestopft", damit sie dort dann die restlich Zeit "absitzen" können :-( Ich hätte meine Tochter bei weitem lieber zu Hause, würde sie selber "fördern" und spielerisch mit ihr malen, basteln, musizieren, lesen ... aber ich bin beruflich bedingt erst um 12:15 Uhr zu Hause. Also: mit Förderung oder Betreuung hat das ja nun gar nichts mehr zu tun!

In welchen Bundesländern seid Ihr? Wieviele Stunden haben Eure Kinder in der ersten Klasse? Von wann bis wann sind die Unterrichtszeiten?

Ich bin schwer gespannt auf Eure Antworten ... und hoffe auf ein paar Argumentationshilfen, damit ich dem Schulleiter bei einem baldigen Gespräch gegenüber auch erfolgreich argumentieren kann.

Viele Grüße von

Tabea2007

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In HH hat man ab der 1. Klasse immer von 8-13 Uhr

Antwort von Maxikid am 13.04.2014, 8:12 Uhr

Unterricht. An den normalen Grundschulen. Verlässlicher Halbtags. Die Kinder kommen nicht früher nach Hause. Dann gibt es noch den offenen Ganztag mit versch. Abholzeiten und Mittagessen. Und den gebundenen Ganztag, wo die Stunden laufen. Nachmittagsunterricht und Frühstunden kaenne ich aus meiner Kindheit. LG maxikid

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Re: Verlässliche Grundschule ist keine Ganztagsschule...

Antwort von Käsefuß am 13.04.2014, 19:58 Uhr

Das kommt immer auf die Klasse an:

https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulorganisation/verlaessliche-schul e

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Verlässliche Grundschule bedeutet "hier"

Antwort von Steffi528 am 15.04.2014, 17:04 Uhr

das die Kinder definitiv bis zur 5. Stunde in der Schule sind, auch wenn irgendwelche Stunden ausfallen.
Und nicht, das es Nachmittagsunterricht gibt.
Hier wird in den Leerstunden gebastelt und gespielt.
(Niedersachsen)

Zur AP, das ist Ländersache,

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Re: wie sind die Stunden denn verteilt?

Antwort von Steffi528 am 15.04.2014, 17:09 Uhr

1. Klasse 20 Stunden (Niedersachsen) (4 Schulstunden pro Tag)
2. Klasse 22 Stunden zweimal zusätzlich auch 5 Stunden)
3. Klasse 25 Stunden plus freiwillige AG´s
4. Klasse keine Ahnung, da sind wir noch nicht.

http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Bildungsplan+GS

http://www.bildung-staerkt-menschen.de/unterstuetzung/schularten/GS/kontingentstundentafel

Anscheinend kann wohl die Schule das ziemlich eigenständig so machen.

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in HH hat man ab der 1./2. Klasse immer von 8-13 Uhr

Antwort von Geisterfinger am 16.04.2014, 11:11 Uhr

Für mich bedeutet "verlässlich", dass die Kinder von 8 bis 13 Uhr in der Schule beaufsichtigt werden und nicht früher nach hause geschickt werden. Das bedeutet dann nicht unbedingt immer Vertretungsunterricht, sondern leider auch oft Aufteilung, dh die Kinder sitzen in anderen Klassen und machen dort ihre Aufgaben und das auch in Parallelklassen der gleichen STufe, wo sie ja am Unterricht teilnehmen könnten.

Was du beschreibst ist für mich kein offener Ganztag, denn der bedeutet, dass man zwischen Ganztagsbetreuung und 8-13 wählen kann, ganz oder tageweise (aber übers ganze Schuljahr gleich). Nachmittags werden dann HA gemacht, Ags uns.

Wenn wie bei dir am Nachmittag (und sei es nur an 2 Tagen) Unterricht in Prflichtfächern stattfindet, ist das eher geschlossener Ganztag oder eine Übergangsform dahin. Finde ich ehrlich gesagt gar nicht schlecht. Aber wad das Sculkonzept und Schulgesetz in deinem Fall festlegt, kann ich natürlich nicht beantworten. Vielleicht findet sich ja ne Regelung, dass die Kinder an diesen Tagen keine Hausaufgaben auf kriegen oder nur weniger? In den geschlossenen Ganztagsschulen, die ich kenne, gibt es keine HA in dem Sinne (klar, die Kinder sind ja auhc nie zuhause) sondern nachmittags eine Arbeitsszeit und jedes Kind hat ein bestimmtes Arbeitspensum, für das es tagsüber und auch nachmittags Zeit bekommt.

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Elternabend

Antwort von Geisterfinger am 16.04.2014, 11:17 Uhr

Was ich aber nicht verstehe: das Schuljahr ist doch jetzt schon fast wieder rum. Wurde das Thema nie an einem Elternabend oder von den Elternvertretern thematisiert? Das würde ja dafür sprechen, dass es für viele Eltern gar nicht so schlimm ist wie für dich.
Das muss doch außerdem alle Klassen so betreffen. Was sagt denn der Elternrat dazu?

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