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Geschrieben von zari am 06.12.2014, 12:45 Uhr

@fredda

Fredda, es ist nicht ein" blindlings Anweisungen folgen", sondern sie -die SchülerInnen- verhalten sich gemäß den Regeln der Schulordnung, die nun mal Unterschleifversuche verbietet.
Es ist nun mal Tatsache, dass Musik (Bayern) KEIN Vorrückungsfach ist und somit eine Sechs nicht die Versetzung des Kindes gefährdet.
Na klar könntest du als Mutter-wenn du sie denn wärest- / der Schüler ein Gespräch suchen, aber die LK wird die Sechs nicht zurücknehmen (sagte ich ja schon, pardon schrieb ich schon), denn zum Einen macht sie sich unglaubwürdig, zum Anderen würde das nicht nur bei ihr eine Flut von Beschwerden auslösen für Sechsen in der Vergangenheit oder Zukunft, wenn sie oder KollegInnen künftig den Unterschleif(versuch) ahnden.
P.S. Dass sie noch leben, ist eine Tatsache>kein Argument!

 
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