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Was passiert eigentlich wenn ein Kind die Fahrradprüfung nicht schafft???

Thema: Was passiert eigentlich wenn ein Kind die Fahrradprüfung nicht schafft???

Muß es die nachmachen?Darf es am STrassenverkehr nicht teilnehmen?? LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 10:29



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Denn hier ist es keine Prüfung, sondern eine Fahrradausbildung. Bei uns werden die Fahrräder geprüft. Mit einem ungeprüften Fahrrad darf man nicht an der Ausbildung teilnehmen. In anderen Bundesländern ist es aber anders. wauwi

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 10:41



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Das stimmt, in NRW wird das Fahrrad geprüft. Ausbildung gibts bei uns aber nicht, die Kinder fahren so einen Pacour. Es gibt aber keine Noten. Mit dem Zeugnis hat das gar nichts zu tun. Mit der Teilnahme am Straßenverkehr auch nicht, das darf man ja eh schon vorher. Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 10:47



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Es bekommt in HSU eine schlechte Note (wird gewertet wie eine Arbeit). Ansonsten hat es rechtlich keinerlei Konsequenzen. Diese sollten die Eltern ziehen, indem sie (bei theoretischem Nichtbestehen) vielleicht nochmal mit dem kind die regeln durchgehen, bevor sie es allein in den Straßenverkehr schicken. Bei praktischem Nichtbestehen muss man nach den Gründen fargen. War es ein Regelfehler - s. o. Fehlte es an fahrerischen Fertigkeiten, ist die Gefahr eh gering, dass das Kind freiwillig allein auf der Straße unterwegs ist. Trini

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 10:45



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darf man dann nicht mit dem Rad in die Schule fahren. Tochter ist beim ersten Mal auch im schriftlichen Teil knapp durchgefallen. Hat es dann beim zweiten Mal geschafft. Für HSU gab es eine EXTRA Probe, bei der sie eine 1 hatte. Die Fahrradprüfung selber fließt hier nicht mit in die Note ein. Gruß Idamama

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 11:11



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darf man so weit ich weiß dann erst mit 12 Jahren alleine mit dem Fahrad auf der Straße fahren wenn man die Prüfung nicht geschafft hat.... auch irgentwie eigenartig...

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 11:22



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..so erklärte uns die Lehrerin, es sind letztendlich die Eltern für ihre Kinder verantwortlich.... d.h. Prüfung bestanden oder nicht, die Kinder dürfen nur mit Einverständnis der Eltern auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Von 27 Kindern der Klasse hat auch nur 1 Kind letztendlich so souverän bestanden, das der Polizist meinte ihn würde er, wäre es sein Kind, unbedenklich fahren lassen...alle anderen eher nicht. Und das wäre aus seiner Erfahrung auch normal....die wenigsten Kinder sind in dem Alter wirklich so sicher, um unbedenklich am Straßenverkehr teilnehmen zu können. LG mamaj...deren Kind die Theorie mit Bravour gemeistert hat, aber in der Praxis hat es dann gehapert ;-)

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 12:09



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man darf sehr wohl auch ohne die Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule, weil es den Eltern obligt, ob sie ihr Kind für Fahrtüchtig halten, oder nicht. Klar, mit einer abgelegten Fahrradprüfung haben sie wahrscheinlich mehr Wissen zum Thema Verkehr intus als vorher, also ist es bei vielen sinnvoll, diese abzuwarten. Aber untersagen kann es niemand, falls man wirklich die Prüfung nicht besteht. lg schneggal

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 22:14



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Bei uns ist es so, dass die Kinder dann in den Sommerferien die Prüfung nochmal machen, mit Kindern aus anderen GS der Stadt, die es auch nicht geschafft haben. Die Theorie wird wie eine HSU Arbeit gewertet. Wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher ist, dürfen die Kids auch nicht an der Prüfung teilnehmen. Die Kinder dürfen nach der Prüfung auf der Straße fahren, aber soweit ich weiß dürften sie auch bis sie 12 sind auf dem Gehweg fahren.

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 13:15



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Das muß es mit dem Dreirad fahren....

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 14:48



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Die Fahrradprüfung umfasste hier eine Fahrprüfung im Straßenverkehr. Diese wurde in mehreren Terminen mit Polizisten und frewilligen Müttern als "Hilfsposten" auf dem ausgewählten Weg eingeübt. Am Prüfungstag standen dann nur noch Polizisten an den jeweiligen Stellen. Außerdem wurde eine schrifltliche Prüfung durchgeführt. Meine Nichte hatte 29 von 30 Punkten. (Ob es in die HSU-Note einfließt, weiß ich nicht, vermute ich aber mal, denn es fand im HSU-Unterricht statt - zeitlich gesehen). Wäre jemand durchgefallen, wäre das aber ohne Konsequenzen gewesen. Die Kinder fahren zum Teil schon seit vielen Monaten mit dem Fahrrad im Straßenverkehr. Nun müssen diese Kinder auf der Straße fahren, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist.

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 15:05



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Also bei uns wäre es mit in HSU-Note eingeflossen, da sie in diesem Fach dafür gelernt haben. War aber kein Thema, die Grosse hat sie mit Bravour gemacht und die Kleine kommt erst ins 2. und fährt eh wie der Weltmeister.

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 18:36



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Frage 1 Nein Frage 2 Hä?- Am Strassenverkehr nicht teilnehmen? Wer soll das denn verbieten oder beobachten Liegt im Ermessen der Eltern - einen Führerschein, den sie mitführen müssen, gibt es ja nicht Es gab bei Nichtbestehen lediglich eine schlechtere Note in Sachkunde, da die Prüfung wie eine Arbeit gewertet wurde... (Wertung nach Punkten)

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 23:03