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Geschrieben von luvi am 11.09.2016, 0:01 Uhr

Rechtschreibstoerung

Hallo,
Könnt ihr mit der Störung keinen Nachteilsausgleich beantragen? Dann wäre ja die Fehlerzahl irrelevant und würde deine Tochter nicht demotivieren. Und sie würde keine komischen Sätze schreiben.

Habt ihr die Kostenübernahme für die Therapie beim JA beantragt? Bei uns wird sie soviel ich weiß, bei Störungen übernommen. Die Bescheinigung stellt der Schulpsychologe aus, nach dem das SPZ getestet hat.

LG luvi

 
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