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Geschrieben von gespenst am 13.04.2015, 18:49 Uhr

Lese-Rechtschreibschwäche

Hallo, ich nochmal
Die genauen Modalitäten bzgl. Nachteilsausgleich und Benotung hängen natürlich von Schulform und Bundesland ab. Ich kann da immer nur für Bayern sprechen. Aber hier ist es so, dass die mündliche Note bei LRS NICHT stärker gewichtet wird (das ist nur bei Legasthenie so). Der Nachteilsausgleicht besteht darin, dass Rechtschreibung und Zeichensetzung in schriftlichen Arbeiten nicht (bzw. nur in geringem Maße) in die Benotung miteinfließt, sondern eben nur Inhalt, Ausdruck, Grammatik gewertet werden und der Schüler ggf. einen Zeitzuschlag bekommt. Erkundigt euch doch einfach mal beim Deutschlehrer - je früher sowas erkannt (oder eben auh ausgeschlossen) wird, umso besser!
Und das Argument, wenn das Kind es aufs Gymnasium geschafft hat, kann es in Rechtschreibung nicht so schlecht sein, greift nur bedingt - am Gymnasium wird sie viel strenger bewertet bzw. wird ihr viel mehr Bedeutung zugemessen.

 
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