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Geschrieben von IngeA am 05.05.2017, 9:10 Uhr

Die Klassenkameradin von meinem Sohn......

Das Kind hat einen Anspruch auf eine Schule die seinen Fähigkeiten entspricht. Das ist im Falle des Mädchens offensichtlich durchaus Abitur.
Das kann sie bei euch auf der Gesamtschule anscheinend ja auch machen. Daher kann die Schule auf Querversetzung bestehen.
Bei uns ginge das nicht, bei uns gibt es keine andere Möglichkeit im ersten Bildungsweg das Abitur zu machen als auf dem Gym. Querversetzung ist bei uns also nicht möglich, also können die Schulen die Schüler auch nicht rauswerfen.

LG Inge

 
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