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Geschrieben von Julie am 11.03.2017, 10:01 Uhr

Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?

Wenn du Widerspruch einlegen kannst, dann ist es doch anfechtbar.
Auf jeden Fall ist diese Entscheidung ein "Verwaltungsakt" (VA).
Und der Widerspruch ist deine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.

 
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