Geschrieben von Julie am 11.03.2017, 10:01 Uhr |
Bildungsgang Beschluss anfechtbar ?
Wenn du Widerspruch einlegen kannst, dann ist es doch anfechtbar.
Auf jeden Fall ist diese Entscheidung ein "Verwaltungsakt" (VA).
Und der Widerspruch ist deine Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.
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- Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Patchwork 10.03.17, 21:50
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Tini_79 10.03.17, 22:24
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Patchwork 11.03.17, 9:51
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Julie 11.03.17, 10:01
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Vreni1982 11.03.17, 11:01
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - pflaumenbaum 11.03.17, 18:32
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Patchwork 12.03.17, 13:47
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Carmar 11.03.17, 21:49
- Re: Bildungsgang Beschluss anfechtbar ? - Tini_79 10.03.17, 22:24
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