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Geschrieben von Silke11 am 13.02.2015, 20:31 Uhr

Bei Gelegenheit ansprechen....

Natürlich darf sie das, aber in dem Fall hätte sie vielleicht besser erst mal mit E gesprochen, dann hätten wir nämlich über die Dinge mit ihr sprechen können, über die ich sprechen wollte. Dazu kam es ja aufgrund dieses Quatsches nicht mehr, klar?! Waren ja nur 10 Minuten.

Sie hat mir auch geschrieben, dass sie das am Elternabend nicht öffentlich ansprechen will, daher solle ich das machen. Daraus kann man schließen, dass sie nicht mit ihm sprechen will. Nicht öffentlich am Elternabend, offenbar auch nicht anrufen oder ihn die Sprechstunde bestellen. Weitere Elternsprechtage sind für dieses Schuljahr nicht mehr vorgesehen.

 
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