Meinem 5jährigen Sohn wurde gestern unter lokaler Betäubung der kleine Backenzahn unten rechts entfernt. Nun möchte der Kinderzahnarzt einen Platzhalter in der Lücke platzieren. Unsere Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür nicht - mit der Begründung, das wäre eine rein kosmetische Maßnahme und die Kinderzahnärzte würden sich damit das Einkommen erhöhen (lt. Aussage der KK Sachbearbeiterin). Können Sie mir bitte erklären, inwieweit es aus medizinischer Sicht erforderlich ist, einen solchen Lückenfüller einzubauen (der Folgezahn ist schon sichtbar) oder ob das tatsächlich eine rein kosmetische Maßnahme ist? Ich vertraue unserem Kinderzahnarzt und kann mir nicht vorstellen, daß er ausgerechnet Kindern Behandlungen aufnötigt, die eigentlich nicht erforderlich wären. Besten Dank im voraus!
Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 10:22