Hallo, Meine Frage: Ich habe für meinen damals 11jährigen Sohn im letzten Jahr eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, um unsere Kosten zu minimieren.er war vor 2 Jahren einmal Wege Lippen lecken beim Kieferorthopäden. Wir bekamen wegen den wunden Lippen eine Überweisung vom Zahnarzt. Der Kieferorthopäden hat uns zur Logopädie geschickt nach 6 Sitzungen war das Problem behoben. Jetzt zahlt die Versicherung die Spange nicht, weil er Lippen geleckt hat, wir das nicht angegebenen haben und Lippen lecken Zahnfehlstellung macht. Meine Frage ist nun ob diese kurze Zeit lecken als Habite gewertet werden darf und macht das Fehlstellungen? Bin sehr gespannt was Sie darüber denken. Vielen dank i. Voraus Emma
von eemmaa am 02.07.2014, 22:36