Die Vorsorgeuntersuchung U 7a: 34. bis 36. Lebensmonat
Diese Untersuchung wurde als Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse neu eingeführt und soll die Zeit bis zur U 8 im Alter von vier Jahren überbrücken. Jetzt kurz vor Vollendung des 3. Lebensjahres möchte man Allergien erkennen und gegebenenfalls eine entsprechende Therapie einleiten. Auch Auffälligkeiten im Verhalten, eventuelle Sozialisationsstörungen, Übergewicht und Sprachentwicklungsstörungen sollen bei dieser Untersuchung aufgedeckt und somit rechtzeitig behandelt werden können. Außerdem überprüft der Arzt/ die Ärztin, ob das Wachstum ohne Anomalien, z.B. an der Wirbelsäule, verläuft und auch Zahn-, Mund- und Kiefer werden eingehend begutachtet. Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat und nicht nach dem 38. Lebensmonat vorgenommen werden, andernfalls müssen die Eltern die Untersuchung aus der eigenen Tasche zahlen.
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