Die Vorsorgeuntersuchung U 10: 7. bis 8. Lebensjahr
Die Vorsorgeuntersuchung U10 soll mit der U11 die große Lücke bis zur ersten J1 im Alter zwischen 12 und 14 Jahren schließen. Mittlerweile besucht das Kind schon die Schule und bestimmte Schwierigkeiten sind eventuell aufgetreten. Entsprechend sind die Schwerpunkte dieser Untersuchung auch das Erkennen von Entwicklungsstörungen, wie z.B. eine Lese-Rechtschreib-Rechenstörung. Ebenso Störungen der motorischen Entwicklung oder Verhaltensstörungen, beispielsweise ADS/ADHS möchte man spätestens jetzt auf die Schliche kommen, um somit wirksame Behandlungsstrategien anwenden zu können. Die Kosten für diese zusätzliche Untersuchung werden von vielen, aber nicht von allen Krankenkassen übernommen.
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