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Wer hat in BW auch heute so einen Brief erhalten?

Thema: Wer hat in BW auch heute so einen Brief erhalten?

Hallo, mal nach langer Zeit wieder hier und gleich eine Frage. "Einladung" zur Basisuntersuchung für Kinder im vorletzten Schuljahr. 24 vor einschulung sollen die kinder jetzt schon getestet werden ob sie schulfähig sind.was ich persönlich jetzt quatsch finde.meine tochter wird in den sommerferien nächstes jahr 6.also ein kann-muß-darf wie auch immer kind.jetzt schon fest mach ob das auch so ist finde ich schon sehr früh .die letzte U ist grade mal 5 monate her.ohne befunde,alles fit.ca.4 wochen vor der U war ohne mein wissen eine sprachtherapeutin im kiga die der Meinung war das mein kind doch dringenst in einen sprachheilkindergarten muß ohne mein wissen so was zu behaupten und mir dann einfach einen zettel für die anmeldung mitgeben find ich schon dreist.im nachhinein stellte sich raus,dieser kiga bekommt landeszuschüsse,aber nur wenn eine bestimmte kinderzahl vorhanden ist.klar mit den dummen alleinerziehenden kann mans ja machen?jetzt der brief heute,nur DU MU?T zu der untersuchung,U-Heft und impfheft vorlegen sind pflicht!weitere infos auf der homepage vom sozialministerium für gesundheit.siehe dort: null infos warum wieso weshalb solche untersuchungen.anruf bei meinem kinderarzt,der kennt solche untersuchungen gar nicht,nur die ganz normale vor der einschulung.er findet die untersuchung auch sehr grenzwertig weil kinder sich grade jetzt sehr schnell ,sehr weit entwickeln und schon jetzt unter druck gesetzt werden um in ein bestimmtes schema zu passen.was ich auch sehr frech finde ist der fragebogen,"freiwillig",wo und wie und bei wem lebt das kind,wie lange schaut es fern,hat es geschwister,gesundheitszustand wie asthma,hörschäden usw,behinderungen,operationen,stationär im KH.Bitte was sollen diese fragen?und wozu sollen die dienen?Bekommt es medikamente,wenn ja welche und wieviele?augenarzttermine,brille,soregn LRS o.ä.ja klar mein kind kann noch nicht mal seinen namen schreiben,sie versucht es gerade. bezugspersonen,schulbildung der eltern,abschluß der eltern,arbeiten die eltern,wenn ja warum und wo? ehrlich was geht das das gesundheitsamt alles an. ich fühle mich da schon sehr in die enge getrieben und bevormundet. was sagt ihr dazu- und bitte keine kommentare ob mir mein kind egal sei.ich finde es gibt sachen die gehen irgendwelche einrichtungen nun wirklich nichts an.ich habe schon ein kind durch die schule gebracht,sehr gute noten,sehr guter abschluß,seher guter azubi,und da gabs so einen quatsch nicht

Mitglied inaktiv - 12.01.2015, 15:02


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so mal sortieren: Dein Kind wird 2017 6 Jahre alt???? wenn Dein Kind in den Sommerferien Geburtstag hat dann ist es mit dem 6. Geburtstag Schulpflichtig und wird im September 2016 eingeschult. Schuluntersuchungen sind früher - da man ja auch früher einschulen kann - sprich Du könntest wenn Dein Kind so weit wäre es bereits mit 5 als Kannkind diesen Sommer einschulen - daher so früh die erste Schuluntersuchung. Mein Sohn hatte im Nov. 2005 die Schuluntersuchung als August 2000 Kind und kam dann im Sept. 2006 in die Schule. Defizite können wunderbar aufgefangen werden wenn sie früher erkannt werden. Warum regst Du dich auf??? Ist doch nicht schlecht eine andere Meinung zu hören und es ist nicht verbindlich das Ergebnis einer Schuluntersuchung. ich kenne genügend deren Kinder auf Elternwille eingeschult wurden obwohl die Ärzte der Schuluntersuchung wie auch die Erzieherinnen der Meinung waren dass die Kinder noch nicht Schulreif waren. Diese Angaben habe ich auch gemacht - warum denn nicht??? Es geht darum herauszufinden in welchem Umfeld das Kind lebt - ob Geschwisterkinder da sind von dem es lernen kann oder nicht usw. das sind viele Faktoren die zu einer Entwicklung des Kindes dazugehört. So ganz verstehe ich Dein Posting nicht. Gruß Birgit

von Birgit67 am 12.01.2015, 16:46


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Für dein Kind ist das in BW die normale Schuluntersuchung! Wenn es in den Sommerferien (also schätzungsweise im August) Geburtstag hat, ist es direkt im September nach dem 6. Geburtstag schulpflichtig. Der Stichtag in BW ist der 30.9 - es gibt also auch immer Kinder, die noch mit nicht ganz 6 zur Schule müssen!!! Die Schuluntersuchung findet 15-24 Monate vor der Einschulung statt. Den Termin wählst nicht du, sondern das Gesundheitsamt legt ihn fest i.d.R. jeweils für die Kindergärten. Der Termin ist so früh und enthält eine Sprachstandsdiagnose, damit bis zum Schulanfang genügend Zeit bleibt um Defizite zu beseitigen - das ist etwas sehr positives, denn es erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Schulstart für alle Kinder! Ich habe es noch vor 12 Jahren erlebt, dass Einschulungsuntersuchungen, wegen Terminflut, 3-4 Monate NACH der Einschulung stattfanden. Wenn Defizite erst dort auffallen, hat das Kind massive Nachteile. Die Einschulungsuntersuchung ist übrigens kein Beinbruch. Ich hab sie inzwischen zwei Mal miterlebt: Bei einem extrem fitten Kind mit 5 Jahren 3 Monate (tatsächlich 15 Monate vor der Einschulung) - bei einem Kind mit Defiziten mit 4 Jahren und ein paar Tagen (24 Monate vor der Regeleinschulung). Beide Kinder hatten an der (identischen!!!) Untersuchung Spaß und bei beiden kam raus: schultauglich. Beim zweiten Kind lediglich noch, dass Logopädie noch sinnvoll sei, aber da wurde auch notiert, dass da grade ne Pause stattfände. Zur Untersuchung Teil 2, beim Amtsarzt, mussten wir deswegen nicht. Du hast in BW aber ein Mitspracherecht, wenn du gegen die Einschulung bist. Du hast aber kein Recht darauf, dass dein Kind dann ein weiteres Jahr im Kindergarten bleiben darf. Wenn es schulpflichtig ist, geht das nur im Ausnahmefall, i.d.R. muss es dann in eine Grundschulförderklasse - und das gilt, unabhängig davon, ob beide Eltern Professoren sind oder es einen alleinerziehenden Elternteil gibt, der Hartz IV bekommt! Das ist einfach Schulgesetz und fertig.

von Snaffers am 13.01.2015, 00:06


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Nicht aufregen und den Termin einfach absagen, der ist nämlich nur ein Zusatzangebot. Bei uns (NRW) gab es diese Untersuchung auch inkl. nur halb kopierten Fragebogen und Termin beim Gesundheitsamt. Ich habe einfach angerufen und abgesagt, weil bei uns 1. die Vorsorgeuntersuchungen Pflicht sind 2. gerade im Kindergarten der Sprachtest gemacht wurde und der Kiga auch noch auf Förderbedarf achtet. Dazu sind wir dank Infektasthma sowiso regelmäßig beim Kinderarzt. Außerdem hatte ich den Eindruck, dass mit dem Bogen nur Statistik gemacht werden sollte... Lg Winterkind

von Winterkind09 am 13.01.2015, 12:13


Antwort auf Beitrag von Winterkind09

NEIN! Da Schulsache Ländersache ist, kannst du von NRW nicht auf BW schließen. Die Schuluntersuchung, um die es hier geht, ist in BW Pflicht und nicht absagbar. Da muss das Kind teilnehmen. Es handelt sich keinesfalls um ein Zusatzangebot, das man einfach absagen könnte. Wird der Termin nicht wahrgenommen (der i.d.R. im Kindergarten stattfindet), muss man einen Extratermin im Gesundheitsamt wahrnehmen. Die U-Untersuchungen sind in BW im Übrigen nicht verpflichtend. Vorgelegt werden sollen Impfpass und U-Heft, damit vermerkt ist, ob bereits Auffälligkeiten bekannt sind, an denen gearbeitet wird bzw. eben ob altersgerecht geimpft ist - wenn nicht, wird einem nicht der Kopf abgerissen. Und vorlegen muss auch das jeder.

von Snaffers am 13.01.2015, 18:09


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Hallo, nicht aufregen. Früher gab es die Einschulungsuntersuchung doch auch schon. Seit 2009 ist sie einfach ein Jahr nach vorne gezogen worden, falls es in irgendeinem Bereich einen Förderbedarf geben sollte, hat man noch ein Jahr länger Zeit. Dein Kind ist verpflichtet an so einer Untersuchung teilzunehmen, absagen kannst du die nicht einfach. Bei uns finden die im Kindergarten statt, alles ganz spielerisch und ohne viel Aufwand. Alles Gute!

von rabe71 am 19.01.2015, 12:44


Antwort auf Beitrag von rabe71

Hallo, hier in unserer Stadt (NRW) wurden meine Kinder erst mit 5 1/2 Jahren zu der verpflichtenden Schuluntersuchung zum Gesundheitsamt eingeladen. Ich finde ein halbes Jahr vor der Einschulung nicht schlecht, um die Schulreife zu untersuchen. Die älteren Kinder werden eher eingeladen (z.B. die Novemberkinder eben dann, wenn sie 5 1/2 sind, also schon im Vorjahr vor der Einschulung) als die jüngeren (z.B. die Junikinder, die erst im Einschulungsjahr eingeladen werden, wenn sie auch 5 1/2 sind). Um vorher Schwierigkeiten festzustellen, gibt es die U-Untersuchungen, die jährlichen Entwicklungsbögen, die der Kiga ausfüllt sowie in unserem Kiga das Bielefedler Screening und bei meiner Tochter gabe esauch diese Sprachentwicklungsüberprüfungen durch den DELFIN-Test (ich glaube, der wurde schon wieder abgeschafft???). Zwei Jahre vor der Einschulung hat das Gesundheitsamt uns angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie Sprechstunden anbieten, wenn jemand Fragen hat z.B. bzgl. der Sprachentwicklung (hier haben sie einen Sprachheilbeauftragten) oder Motorik oder … und es gibt auch eine Impfsprechstunde oder Erziehungsberatung, auf die sie hinweisen. Ich habe diese Termine nicht wahrgenommen, da wir regelmäßig zur Kinderärztin gehen und ich keinen Bedarf hatte. Aber als freiwilliges Angebot finde ich es nicht schlecht. Wobei vermutlich gerade generell diejenigen, denen es besonders nützen würde, nicht hingehen ;-) Na ja, wenn sie nur ein paar erreichen, ist es nicht vergebens. Zwei Jahre vor der Einschulung schon die Untersuchung zur Schulreife machen zu wollen, halte ich für blödsinnig. Zu so einem frühen Zeitpunkt kann es nur darum gehen, ggf. irgendwelche Auffälligkeiten in der Entwicklung festzustellen mit dem Ziel, dass bis zur Einschulung noch genügend Spielraum bleibt. Aber wenn man sowieso regelmäßig zur U-Untersuchung geht und der Kiga mit einen Blick auf die Entwicklung des Kindes hat, finde ich das generell überflüssig zu einer Untersuchung beim Gesundheitsamt zu gehen, als freiwilliges Zusatzangebot ist es o.k. - verpflichtend finde ich es genauso unnötig, wie du es auch schreibst! Man könnte z.B. nur die Kinder anschreiben, die nicht in einen Kiga gehen. Das Geld, das man mit solchen Reihenuntersuchungen ausgibt, könnte man stattdessen lieber in Förderprogramme stecken.

von marie74 am 20.01.2015, 10:28


Antwort auf Beitrag von marie74

Tja, es gibt - zumindest in BW - weder eine Kindergartenpflicht noch eine für die U's - somit greift man sich eben alle Kinder frühzeitig. Worum geht es denn bei einer Schuluntersuchung? Zu schauen, ob das Kind schulreif ist. Woran wird das festgemacht? An bestimmten Fähigkeiten und ihrer Entwicklung. Wie eine reguläre Entwicklung abläuft weiß man, daran macht man ja auch die Kriterien für dier Schulreife fest. Da man ja aber abschätzen kann, was sich in 1-2 Jahren weiter tun wird - durchschnittlich betrachtet - kann man diese Einschulungsuntersuchung durchaus so früh machen, denn es ist abzusehen, wo wirklich Probleme da sein werden, wenn das Kind schulpflichtig wird. Diese Grunduntersuchung nimmt eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes vor - die kann das durchaus einschätzen. Ich saß (mit der gleichen Mitarbeiterin) bei zwei Kindern dabei, eines zum spätmöglichsten Zeitpunkt, eines zum frühstmöglichen (ersteres zu allem Überfluss ein Winterkind, also in der Mitte des Schuljahres geboren, das zweite ein Spätsommerkind, knapp vor dem Stichtag geboren). Die Frau konnte das durchaus abschätzen - motorische "Auffälligkeiten" die beim ersten Kind direkt als 'da sollten sie jetzt mit Üben gegen angehen' kommentiert wurden, waren beim zweiten Kind viel extremer und wurden mit 'behalten sie das im Auge, sie können das so und so unterstützen' kommentiert. Die Auffälligkeiten waren aber alle nicht so, dass man zur, in andren Bundesländern üblichen, Reihenuntersuchung beim Amtsarzt musste (was man da wohl an Geld spart, weil die Ärztin bestimmt weitaus mehr verdient, als die Mitarbeiterin). Da müssen nämlich nur Kinder hin, bei denen die Defizite so massiv sind, dass zu erwarten ist, dass sie bis zur Einschulung nicht schulreif sind. Da ich hier schon Einschulunguntersuchungen im Dezember der 1.Klasse erlebt habe, bei denen dann festgestellt wurde, dass das Kind auf einer Förderschule besser aufgehoben gewesen wäre - übrigens Sachen, auf die sowohl die Kooperationslehrerinnen, die Erzieherinnen, die Kinderärztin hingewiesen hatten, was die Eltern auch angestrebt hatten, was aber nur mit Untersuchung im Gesundheitsamt geht, wo es aber keine Termine gab, weil die mit Rückstellungsanträgen ausgebucht waren,... bin ich sehr froh, dass das nun so frühzeitig stattfindet. Geht ja noch weiter, vielen Eltern fällt es schwer zu akzeptieren, wenn ihr Kind massive Defizite hat und deswegen besonders beschult werden sollte (egal ob nun in einer besonderen Schule oder auch mit Schulbegleitung) - diese Eltern werden nun schon 16-24 Monate vor der Einschulung darauf hingewiesen, dass sowas anstehen könnte - viel Zeit um sich mit dem Gedanken anzufreunden oder Förderungen ernst zu nehmen, die da helfen könnten. Gleichzeitig bekommt man schon eine Ahnung, wie viel Bedarf an Förderkräften 2 Schuljahre darauf sein könnte - für den Staat, der gerne eher langsam arbeitet, eine vernünftige Vorlaufzeit um den Bedarf decken zu können. Ich kann weder als Mutter noch als Lehrerin einen Nachteil erkennen. Ach ja, Geld in Förderprogramme - kommt das dann bei den Kindern an, die sie wirklich benötigen (die vielleicht eben keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder nicht regelmäßig beim KiA vorgestellt werden)? Oder wird der Fördertopf wieder über allen ausgegossen, unabhängig davon, ob es nötig wäre oder nicht? Ich vermute doch mal letzteres, denn das Geld landet dann bei der Förderung in des Kindertageseinrichtungen - die ist sehr positiv, aber sie erreicht einfach nicht alle Kinder. DAS verschwendet vermutlich - zusammen mit dem teureren Amtsarzt weitaus mehr Geld als die Reihenuntersuchung 16-24 Monate vorab mit einzelnen Nachuntersuchungen, bei Kindern, die sehr auffällig sind (ach ja, wenn der Kiga,KiA oder auch man selbst vor der Einschulung das Gefühl hat, dass es doch nicht passt, kann man natürlich auch freiwillig zu einer Nachuntersuchung, kommt aber eher selten vor).

von Snaffers am 20.01.2015, 15:50