Einen Anlauf auf das "Guiness-Buch der Rekorde" schienen Eltern in Düsseldorf in den Augen eines sprachlosen Standesbeamten unternehmen zu wollen, als sie ihn mit dem Antrag auf eine Eintragung von 12 Vornamen für ihren Sohn konfrontierten. Eintragen sollte der gute Mann: "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko".
Der Standesbeamte zeigte kein Verständnis und lehnte ab.
Doch die Eltern blieben eisern und zogen vor Gericht. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf führte die Mutter als Begründung an, dass sie mit den 12 Namen aus allen Teilen der Welt ausdrücken möchte, dass es im Herzen eines Menschen keine Grenzen gebe.
Die Richter des OLG Düsseldorf erwiderten, dass das Kind nicht als Plakat elterlicher Bekenntnis missbraucht werden dürfe, zumal der Junge sich in seinem späteren Leben alle seine Vornamen in der richtigen Reihenfolge und in der richtigen Schreibweise merken müsse.
Aus "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko" wurde daher "Chenekwahow Migiskau Kioma Ernesto Tecumseh".
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