| Einen Anlauf auf das "Guiness-Buch der
Rekorde" schienen Eltern in Düsseldorf in den Augen eines sprachlosen Standesbeamten
unternehmen zu wollen, als sie ihn mit dem Antrag auf eine Eintragung von 12 Vornamen für
ihren Sohn konfrontierten. Eintragen sollte der gute Mann: "Chenekwahow Migiskau
Nikapi-Hun-Nizeo Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko". Der Standesbeamte zeigte kein Verständnis und lehnte ab.
Doch die Eltern blieben eisern und zogen vor
Gericht. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf führte die Mutter als Begründung an, dass
sie mit den 12 Namen aus allen Teilen der Welt ausdrücken möchte, dass es im Herzen
eines Menschen keine Grenzen gebe.
Die Richter des OLG Düsseldorf erwiderten, dass
das Kind nicht als Plakat elterlicher Bekenntnis missbraucht werden dürfe, zumal der
Junge sich in seinem späteren Leben alle seine Vornamen in der richtigen Reihenfolge und
in der richtigen Schreibweise merken müsse.
Aus "Chenekwahow Migiskau Nikapi-Hun-Nizeo
Alessandro Majim Chayara Inti Ernesto Prithibi Kioma Pathar Henriko" wurde daher
"Chenekwahow Migiskau Kioma Ernesto Tecumseh".
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