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Geschrieben von Bookworm am 27.09.2017, 11:44 Uhr

Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Mein Sohn zieht als Student in eine Wohnung (sie sind zu zweit)

Wie ist das mit der Haftpflichtvers.? Ist er (die Wohnung wird Zweitwohnsitz) noch bei uns in der Haftpflicht mit drin?

Wie ist das mit Wasserschäden z.B. in der Wohnung? Läuft/liefe das über Haftpflicht- oder Hausratversicherung? Braucht er eine eigenen Hausratvers. oder geht das auch über unsere?

Habe leider von Versicherungen wenig Ahnung

 
9 Antworten:

Warum fragst du das nicht gleich bei deiner Versicherung?

Antwort von Mehtab am 27.09.2017, 12:53 Uhr

Hallo Bookworum,

die können dir hier eine kompetente Auskunft geben. Was nützen dir Auskünfte im Forum und wenn es hart auf hart geht, dann zahlt deine Versicherung nicht.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.09.2017, 13:16 Uhr

Von Versicherungen habe ich auch wenig Ahnung, zumal das im Zweifel ja auf den Vertrag ankommt. Ich habe bei den entsprechenden Versicherungen blöd gefragt. Hausrat war nicht nötig, das läuft in dem Fall über die WG, Haftpflicht war eine Ergänzung zu meinem Vertrag, die Kranken- und die Krankenzusatzversicherungen wollten nur eine Begründung für die vom Hauptversicherten abweichende Adresse (Studienbescheinigung reichte).

Allerdings kenne ich mich mit dem Melderecht aus, und das besagt, daß der Erstwohnsitz normalerweise am Studienort sein muß. Ausnahmen gibt es lediglich bei Studenten, die zuverlässig jedes WE und die Semesterferien (insgesamt mindestens 183 Tage im Jahr) bei den Eltern verbringen. Bei der Uni meiner Tochter wurde eine Anmeldung als Hauptwohnung auch verlangt, um diverse Studenten-Vergünstigungen (ÖPNV etc.) nutzen zu können (ist ja klar, die Studentenstädte haben ein großes finanzielles Interesse daran, daß die Studenten, die die öffentlichen Einrichtungen nutzen, auch dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind). Achte auch auf eine evtl. fällige Zweitwohnungssteuer.

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Re: Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Antwort von Bookworm am 27.09.2017, 13:37 Uhr

Danke für die Tipps.

Werde mich nochmal schlau machen.

Studienort und unser (Familien-)Wohnort liegen nur 30 km auseinander. Die Steuerberaterin meinte es sei wurscht ob Erst- oder Zweitwohnsitz (jedenfalls für unsere Steuer), absetzen ließe sich eh nix. Aber ich frage nochmal wg. der Zweitwohnsitzsteuer.
Herkommen wird er sicher oft, da die Wohnung winzig ist und es keine Waschmaschine gibt

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Re: Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Antwort von Ellert am 27.09.2017, 18:01 Uhr

huhu

Hausrat glaube ich eher nicht dass die greifft
denn die berechnet sich ja nach qm Größe Wohnfläche,da würde ich schriftlich nachfragen.
Haftpflicht hatten wir die schriftliche Aussage dass die zahlt solange kein eigenes Einkommen udn Kindergeld bezahlt wird. Da gehts ja eher nicht um Wohnung sondern um Brille runterwerfen von anderen oder sowas
ist normal für Schäden an Dritten dun nicht an eigenen Sachen

dagmar

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Re: Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Antwort von dhana am 28.09.2017, 13:04 Uhr

Hallo,

http://www.versicherungsmagazin.net/fragen/wie-lange-sind-kinder-automatisch-der-haftpflichtversicherung-der-eltern-abgesichert

http://www.versicherungsmagazin.net/fragen/ist-eine-studentenwohnung-%C3%BCber-die-versicherung-der-eltern-abgesichert

das hab ich jetzt zu dem Thema gefunden - wobei ich da immer bei der eigenen Versicherung direkt nachfragen würde, nicht jede Versicherung hat die gleichen Bedingungen.


Wasserschäden - wenn dein Sohn den Wasserschaden verursacht - weil er z.B. die Badewanne vergisst - dann werden die FREMDschäden über die Haftpflicht abgesichert. Wenn dagegen ein Wasserschaden passiert weil es bei einem Sturm ein Fenster eindrückt und reinregnet oder Dach undicht wird oder... dann läuft das in der Regel über die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung.

Gruß Dhana

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Re: Studentenbude

Antwort von Benedikte am 28.09.2017, 22:26 Uhr

also, mein Großer ist in eine eigene Wohnung gezogen, die HAftpflicht sagte, bis zu Zeitpunkt x ist er wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit noch in unserer Haftpflicht. Ausrat hätte ich extra machen müssen. Zeitpunkt x habe ich vergessen- ich glaube, Kindergeldbezug bis 25 war das Kriterium- eben wirtschaftlich abhängig, dann gilt er noch als zu Deinem HAushalt zugehörig.

Benedikte

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Benedikte - so war es hier auch

Antwort von Ellert am 29.09.2017, 8:01 Uhr

gekoppelt an das Kindergeld ,
das gibt es wohl maximal bis 25 ?
Meine war früher fertig und dann hat sie ne eigene Haftpflicht gebraucht
das war auch bei der Rechtsschutz so !

dagmar

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Re: Benedikte - so war es hier auch - Danke an alle

Antwort von Bookworm am 29.09.2017, 13:16 Uhr

nochmal für Eure Beiträge

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Re: Studentenbude und elterliche Haftpflichtversicherung, wer kennt sich aus?

Antwort von Silvia3 am 29.09.2017, 15:17 Uhr

Wir haben kürzlich nachgefragt, da unsere Große auch ausgezogen ist. Solange sie in Studium oder Ausbildung ist, bleibt sie in der elterlichen Haftpflichtversicherung. Bei Hausrat sieht es anders aus, die muss sie selbst abschließen. Ist aber ganz billig, ich glaube wir zahlen 30€ im Jahr.

Silvia

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