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Geschrieben von Benedikte am 09.12.2016, 19:02 Uhr

Privat verichertes Kind und SV-pflichtige Beschäftigung

Also, wenn das "Kind " sozialversicherungsPFLICHTIG ist, fragt der AG, welche Krankenkasse es hat und dann weiss das Kind, dass es sich bei einer versichern muss. geht schnell und unproblematisch, die haben ja keine Gesundheitsprüfungen und müsen jeden nehmen.

Ansonsten- ich weiss nicht mehr genau, wie dieser Betrag heisst, den man zahlt, um später wieder ohne tamtam in seinen alten Tarif zu können. Anwartschaft, Warteversicherung oder so.

Ich kenne das vor allem von Diplomaten, wo in Deutschland beide arbeiten und jeder sich selber krankenversichert und im Ausland eben immer der mitausreisende Partner, auch MAP genannt, über den Ehepartner krankenversichert wird und beihilfeberrchtigt ist. Da zahlen sie 20 Prozent - und das kann viel sein wennn man in hohem Alter einsteigt oder inzwischen erkrankt ist. private dürfen ja ablehnen.Sprich, die rutschen oft hin und her zwischen den Systemen.

Wie ich das machen werde-für das Referendariat würde ich meinen Kindern noch diese anwartschaft spendieren ( wenn sie da Referendar werden wo die keine Beamten mehr sind). Ansonsten müssen sie selber ihren Weg machen .

Benedikte

 
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