Geschrieben von Lucylu am 15.11.2017, 21:34 Uhr |
Das....
Ja, das ist auch richtig so. Solang das Kind ausbildungssuchen ist (Schule, Studium, Ausbildung...) gibt es Kindergeld. In der Ausbildung natürlich auch;-)
Eine Erwerbstätigkeit muss nur angegeben werden, wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat! (dann gibt es die Grenze 20 Stunden/Woche darf nicht überschritten werden)
Lg
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- Kindergeldbescheid - Zwurzenmami 10.11.17, 9:38
- Re: Kindergeldbescheid - Trini 10.11.17, 12:16
- Apropos Studium, - Ellert 10.11.17, 15:33
- Das.... - Trini 10.11.17, 16:15
- Re: Das.... - Bookworm 14.11.17, 7:53
- Re: Das.... - Zwurzenmami 14.11.17, 10:53
- Re: Das.... - Lucylu 15.11.17, 21:34
- Re: Das.... - Zwurzenmami 14.11.17, 10:53
- Re: Das.... - Bookworm 14.11.17, 7:53
- Re: Apropos Studium, - Lucylu 15.11.17, 21:47
- Ist für Dagmar:-) - Lucylu 15.11.17, 21:47
- Das.... - Trini 10.11.17, 16:15
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