Trennung vom Partner

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Thema: trennung...

Hallo, ich habe ein Problem vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus. Ich und mein Mann haben uns getrennt leben aber noch im gleichen Haus bis ich eine Wohnung gefunden habe. Wir haben 3 Kinder die mit zu mir gehen werden die große davon ist Schwanger . Der Antrag auf Hartz4 ist gestellt aber ich habe noch nix bekommen. Mein Konto ist im minus mein Mann gibt mir keinen Cent. Der Unterhalt wird gerate geprüft. Was mache ich nur solang ohne Geld? Hat da jemand Erfahrung von euch ? Verwande oder Freunde habe ich leider nicht die mir was leihen können. lg Tina

von tina.laupodi am 15.03.2017, 11:50



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Ich denke mal,so lange du noch keine Wohnung gefunden hast,kann dir dein Partner nicht so einfach den Hahn zudrehen und Dir gar kein Geld geben.Das ist schon sehr heftig.Bestimmt können dir hier einige ganz gute Tipps geben.

von fsw am 15.03.2017, 13:27



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Hallo, Auskennen kann man das nicht nennen, aber ich will trotzdem antworten... Ich würde an deiner Stelle sofort zum Jobcenter gehen und nach dem Bearbeitungsstand fragen, die Notlage erklären und evtl. um einen Vorschuss bitten. Hängt auch davon ab wann du den Antrag gestellt hast. In der Regel haben die max. 14 Tage Bearbeitungszeit (so war es zumindest mal früher). Erwähne bitte deine Kinder und dass du derzeit keinen Cent hast. Dann müsste reagiert werden (zwecks Kindeswohlgefährdung). So erfährst du auch gleich ob bei deinen Unterlagen noch was fehlt, da es sich sonst noch länger hinziehen würde. Anschließend würde ich noch nach Erstausstattung fragen, falls du umziehst. Den Antrag kannst du dann formlos einreichen. Ich glaube deine Tochter bildet mit dem Kind dann eine eigene BG, frage da mal nach. Ich würde auch über das Jugendamt nochmal gehen. Es kann nicht sein, dass dein Ex sich um nichts kümmert. Sind ja auch seine Kinder. Es kann auch sein, dass das JC erstmal den Unterhalt prüfen lässt, da es eine vorrangige Leistung ist. Manche JC haben eine eigene Stelle dafür und prüfen das mit ab. Du kannst nur Druck machen. Dein Mann kann sich aber nicht einfach aus der Affaire ziehen. Wäre vielleicht sinnvoller wenn er auszieht. Wäre einfacher, da es für dich bestimmt schwierig ist, was passendes und finanzierbares mit 3 Kindern zu finden. Das weißt du bestimmt schon alles, aber vielleicht konnte ich etwas helfen. Kindergeld müsstest du ja auch bekommen, wird aber bei Hartz leider mit angerechnet und ist am Ende auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Viel Glück.

von ankale12 am 15.03.2017, 13:43



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Zum Harts 4 Antrag wurde im Prinzip schon alles wichtige gesagt. Falls Du nicht weiterkommst, wende dich immer sofort an den jeweils nächst höheren Mitarbeiter! Mach Druck! Wenn du noch im selben Haushalt wie dein Mann wohnst, nutze seine Abwesenheit dafür, Kopien von Lohnabrechnungen, Versicherungen, Sparbüchern usw. zu machen. Also als das, was dir einen finsanziellen Vorteil bringt,bze. was das alles beschleunigt. Und dann such dir schnellstmöglichst einen Familienanwalt! Der kümmert sich um alles weitere und sorgt schon dafür, dass du zu Geld kommst. Und stelle dich unbedingt beim Jugendamt vor! So wie dein Mann drauf ist, wird es noch mehr Ärger geben und da ist es sehr Ratsam schnell mit dem Jugendamt zu kooperieren. Speziell auch, wil was kleines unterwegs ist. Ganz wichtig: Schreib dir jede noch so kleine Schikane auf. Wenn du hast, inkl. Beweisen ( Zeugen, Kopien, What App Nachrichten...)

von brittachen am 16.03.2017, 10:57



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Wie alt sind denn die Kinder? Vielleicht solltest du dein Leben selbst in die Hand nehmen und arbeiten? Den Kindern steht Unterhalt vom Vater zu, dir aber nur, wenn das Jüngste unter 3 Jahren ist. Wünsche dir viel Erfolg!! Trini

von Trini am 23.03.2017, 10:07



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Nein, Trennungsunterhalt steht ihr dennoch zu. Jedenfalls soll mei Schwager diesen Zahlen, auch wenn meine Nichte bereits 4 ist...

Mitglied inaktiv - 23.03.2017, 20:39



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ähm, ihr wohnt unter einem Dach, seid verheiratet. Gesetzlich gesehen muss er dir Hälfte seines Geldes mit dir teilen! Ob er will oder nicht! Gibt er den Kindern auch kein Geld??? Was esst ihr? Die Tochter ist schwanger, braucht bestimmt neue Kleidung, bekommt sie von ihm nichts??? Das darf er nicht! Dein Anwalt soll schnellsten ein Schreiben aufsetzen, was euch zusteht und die Konsequenzen aufzeigen, falls er sich querstellt.

von Helena83 am 24.03.2017, 07:23



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Hi! Erstmal sollten einige Fragen beantwortet werden: 1. Seid ihr verheiratet? 2. Habt ihr einen Ehe-Vertrag? 3. Wie lange seid ihr schon verheiratet? 4. Wie alt sind die Kinder? 5. Vaterschaften sind alle anerkannt? 6. Gibt es Kredite, die er zahlt? In der Regel hat dein Partner (Mann?) eine gewisse Zahlung an dich einzuhalten, was sich am Alter und der Anzahl der Kinder und seinem Gehalt bindet. Egal was aber passiert, minimum 1.080 Euro gehören ihm, das ist der Selbstbehalt. Dieser steigt je nach Einkommen (ab 1.501 Euro Netto wird es dann für ihn mehr). Zur ungefähren Berechnung (unter Vorbehalt) kann ich diesen Rechner empfehlen:http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html Zu erwähnen ist auch, dass ab einer bestimmten Höhe der Miete der Wohnung, in der er lebt bzw. leben wird, mit angerechnet wird und sich dadurch der Selbstbehalt erhöht. Aber auch nur, wenn er keine günstigere Wohnung findet....aber das kann schnell auch Auslegungssache sein (z.B. möchte er weiterhin die Wohnung behalten, um den Kindern noch die Kinderzimmer zu bieten...du verstehst?). Wenn ihr einen Ehevertrag habt, wird es knifflig, mehr als nur Unterhalt zu verlangen. Ansonsten gilt: Die Hälfte, sofern der Selbstbehalt eingehalten wird. Hat dein Partner Kredite zu zahlen, könnte er sie mit in den Selbstbehalt drauf legen, da kenne ich mich aber nicht gut genug aus um die Kriterien dazu zu wissen... Und der allerletzte Punkt: Kindergeld! Das bekommst nur du, wenn die Kinder bei dir sind! Im Schnitt knapp 200 pro Kind. Ihr habt zumindest zur Überbrückung und solange ihr in der Wohnung seid, einen vollen Kühlschrank. Zur Hintergrund-Info: Alle Punkte hier sind Dinge, die ich durch meinen Vater weiß und es selbst aktiv mit bekam, wie meine Mutter einfach nur Geld raus quetschen wollte. Alle meine Geschwister mussten bis mit 18 Jahren bei meiner Mutter bleiben und flogen nach und nach bei ihr raus, weil es keinen Unterhalt mehr für sie gab. Ich bekam elendig lange mein Kidnergeld nicht, weil sie sich weigerte, ihre Einkünfte dem Amt offen zu legen (ging dann vor Gericht und es stellte sich raus, dass sie auf einem Berg Kohle sitzt). Deswegen hat er alle Register gezogen und uns Kinder immer privat unterstützt. Ich bezweifle stark, dass dies hier der Fall bei euch ist. Aber er hat es auch versucht, den Unterhalt zu drücken, weil wir Kinder ohnehin nie Etwas davon sahen (haben so oft es ging bei ihm übernachtet und bei ihm gegessen). Deshalb kann ich dir aufzeigen, wo er denkt, den Unterhalt zu drücken. Du kannst mit diesen Infos hoffentlich besser arbeiten und weißt seine nächsten "Schritte".

von hardyzbest am 31.03.2017, 09:22



Antwort auf Beitrag von tina.laupodi

Er darf dir zwar den Unterhalt nicht verweigern aber man(N) tut das trotzdem gern mal. So lange du noch nicht im laufenden H4-Bezug bist rate ich dir schildere dem Jobcenter die Situation. 1. kannst du das mindestens Lebensmittelgutscheine bekommen 2. wird man sich da einschalten, denn Unterhalt der zu zahlen wäre aber stattdessen durch H4 abgedeckt wird wird dann beim UH-Schuldner eingetrieben durchs Jobcenter Das bringt dir u.U. immer noch keinen Unterhalt aber ihm bringt es jede Menge Ärger.

von mf4 am 01.04.2017, 23:26