Trennung vom Partner

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Trennung mit Kind

Thema: Trennung mit Kind

Ich frage nur aus Interesse, habe nicht vor mich zu trennen. Ist es bei gemeinsamen Sorgerecht (hat man in der Ehe ja automatisch) der Frau möglich mit dem Kind auszuziehen, oder dem Mann, wenn der Partner nicht zustimmt? Wird da ein Unterschied gemacht zwischen Mann und Frau? Ich habe, wie gesagt, nicht vor mich zu trennen. Doch der Gedanke, dass ich mit den Kindern nicht ausziehen dürfte im Fall einer Trennung, wenn mein Mann will, dass die Kinder da bleiben, erschreckt mich. Wiederum würde es mich auch erschrecken wenn er einfach so mit den Kindern gehen dürfte. Allerdings kann man ja nicht generell sagen, dass die Mutter in jedem Fall besser für die Kinder ist als der Vater. Das ist wirklich schwierig.

Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 14:20



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nein, man kann im falle der Trennung nicht ohne Zustimmung mit den kindern ausziehen. weder Männlein noch Weiblein. sollte Uneinigkeit darüber herrschen, entscheidet das familiengericht.

Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 15:13



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Ehrlich gesagt fände ich es für den verlassenen Part erschreckend, wenn man das könnte. Wozu dann das gemeinsame SR, die Eheschließung, wenn dann einer alleine entscheidet? Ich bin gern ein Alleinentscheider aus Erfahrung als Ex-Ehefrau. Ich habe mich nicht ohne Grund für alleiniges SR und gegen Ehe entschieden beim 2.Versuch (der übrigens auch scheiterte).

von mf4 am 12.07.2017, 17:36



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ICH würde mit meinem Kind gehen, wenn die Umstände untragbar wären. Auch beim geteilten Sorgerecht. Da Trennungen selten bis nie schön sind, würde ich mein Kind nehmen und gehen. Niemals würde ich mich unter Druck setzen lassen und mit Angst im Nacken dableiben, nur weil ich irgendwas "nicht darf". "Nicht ausziehen dürfen" beeindruckt mich wenig. Wenn ich gehen will, dann gehe ich. Ich persönlich würde bis zum Erbrechen alles in Kauf nehmen, hauptsache weg! Und dann sehen wir getrost weiter!

von kleineTasse am 12.07.2017, 17:39



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Ich verstehe dich da vollkommen und ich würde auch. Ich bin damals gegangen und habe später erst das alleinige SR bekommen. Aber... das heißt heute Kindesentziehung und wenn der Verlassene keine Gefahr fürs Kind darstellt dann hat das Konsequenzen.

von mf4 am 12.07.2017, 18:09



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Ja, und dann siehst Du im Zweifel getrost weiter, daß das Gericht dem Vater das ABR zuspricht, weil Du Dich durch den Kindesentzug ins Unrecht gesetzt hast. Meine Anwältin hat mir DRINGEND davon abgeraten, mit oder ohne Kinder auszuziehen. Die Geduld hat sich ausbezahlt, ich bekam das ABR. Ich habe alles in Kauf genommen, Hauptsache Kinder bei mir - meine Priorität war halt, daß ich nichts tue, was das gefährdet. Aber wenn Wegziehen Dir wichtiger ist als das ABR, dann ist das natürlich Deine Entscheidung.

von Strudelteigteilchen am 13.07.2017, 08:01



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immer dieses hättedadiwari von nicht-betroffenen was sie alles würden und täten, wenn..... nach über einem jahr MUSS auch ich noch mit dem noch-Ehemann in einer Wohnung ausharren. wie oft ich verzweifelt schon meinen koffer gepackt habe, kann ich nicht mehr zählen. aber ICH möchte weder Wohnung noch Kind aufgeben.

Mitglied inaktiv - 13.07.2017, 08:37



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Du weißt sicher, daß Du mein herzlichstes Mitleid hast! Wenn jemand weiß, wie hart das ist, dann ich.

von Strudelteigteilchen am 13.07.2017, 10:30



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heute gibt es zwei besichtigungstermine----wenn sie nicht wieder abgesagt werden. Deadline steht, dann muss ich klagen. ich habe keine nerven mehr.

Mitglied inaktiv - 13.07.2017, 11:19



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Hallo, der ist immer noch da? Ich schick Dir ganz viel Kraft, Geduld und Nerven. Beiß die Zähne zusammen und halt durch!!!

von Garnele08 am 13.07.2017, 15:57



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Und ich hatte, aufgrund der Küchenfrage neulich, vermutet Du seist "entkommen" Halte durch!

von Bookworm am 13.07.2017, 20:24



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bleibt mir nix anderes übrig..... danke!

Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 08:21



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Dann wünsch ich Dir einen beißenden Anwalt der Gegenseite! Der sorgt dann dafür dass die Kids zum Papa kommen, wenn du sie so einfach entführst.

von kirshinka am 21.07.2017, 13:16



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und genau das wollen frauen hören, die in einer solch misslichen lage stecken...nicht sehr empathisch. und ich glaube das ein verschwindender teil der männer,das volle kinderprogramm einklagen würden. mal schreien" hier ich bin auch noch da.."und dann wars das meistens...meine erfahrung

Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 13:34



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Ich bin echt naiv und unbeleckt bei diesen Sachen. Ich war gerade total schockiert, dass man als Mutter nicht mit den Kindern ausziehen darf, auf den Gedanken wäre ich gar nicht gekommen. Leuchtet zwar rechtlich einigermaßen ein - aber ist ja zugleich irgendwie auch furchtbar. Und wie wird dann eigentlich das für die Scheidung nötige Trennungsjahr begonnen, wenn man weiterhin unter einem Dach leben muss? Muss man dann getrennt zu Mittag essen und im Wohnzimmer auf der Couch schlafen, um die "Trennung von Tisch und Bett" zu beweisen...? Lieben Dank für Erhellung!

von Banu28 am 22.07.2017, 10:24



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...darfst du alles mögliche, aber u.u. geht das auf kosten des aufenthaltsbestimmungsrechts=lebensmittelpunkt des/der kindes/r, wenn sich daraus ein echter kampf entwickelt. trennung unter einem dach ist kein problem. wenn man sich über den trennungszeitpunkt einig ist und niemandem etwas beweisen muss, kann man auch weiterhin zusammen an einem tisch sitzen. um eine basis für ein weiteres miteinander zugunsten des/der kindes/r zu schaffen ist das auch nicht verkehrt. heulen kann man nachts im bett.

Mitglied inaktiv - 22.07.2017, 11:06



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Aber daß der Vater ebenfalls nicht mit den Kindern ausziehen darf wird die meisten Mütter dann doch erfreuen, insofern..... Gleiches Recht für alle. Man muß die "Trennung von Tisch und Bett" keinem beweisen, wir befinden uns ja nicht im Strafrecht. Man muß sie nur glaubhaft machen. Und wenn beide freundlich lächelnd vor dem Richter stehen und bestätigen, daß man seit Juni letzten Jahres ebendiese Trennung vollzogen hat - wer soll da was anderes behaupten?

von Strudelteigteilchen am 23.07.2017, 00:09



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... wie die Frau bei Nacht und Nebel die Koffer packt und samt den Kindern empört entschwindet. Finde es aber - instinktiv - nach wie vor hart, dass man nicht gehen darf, selbst wenn die Zustände in der Beziehung nicht auszuhalten wären. Schon sehr gewöhnungsbedürftig, der Gedanke. (Wobei die Tatsache, dass der Mann das natürlich auch nicht darf, wiederum okay ist.) LG

von Banu28 am 23.07.2017, 14:05



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das sei dir versichert. und das, obwohl ICH alleinmieter der wohnung bin und der vermieter den ehemann NICHT als mieter akzeptieren würde. ich habe also wohlwissend und vorausschauend immer alles getan, um eine trennung einfach zu gestalten. nutzt aber nichts. was einen nicht umbringt, macht uns nur härter. ich hoffe sehr, dass ich mit besseren zeiten mit meiner großen liebe, die ich zeitweise auf eis lag, erleben darf....dann hat sich alles gelohnt

Mitglied inaktiv - 23.07.2017, 15:29



Antwort auf Beitrag von Banu28

Selbstverständlich ist das hart. Wobei es natürlich Ausnahmen gibt bei Gewalt oder so. Das Dilemma ist aber nicht das Gesetz - das erklärt sich mMn von selber, es kann ja nicht richtig sein, daß der Schnellere gewinnt, schon alleine deswegen nicht, weil man dann quasi belohnt wird, wenn man die Flinte vor dem Ehepartner ins Korn wirft. Das Problem sind die langsamen Gerichte. Es geht ja darum: Es herrscht Uneinigkeit darüber, bei wem die Kinder bleiben dürfen. Der KV will, daß die Kinder bei ihm bleiben - die KM will, daß die Kinder bei ihr bleiben. Da nicht einer "mehr Elter" ist als der andere, entsteht eine Patt-Situation - und wenn zwei sich nicht einigen können, entscheidet ein Richter. Der wägt ab, bei wem die Kinder besser aufgehoben sind, und trifft dann eine Entscheidung. Wenn das sehr zeitnah geschehen kann, ist ja auch alles erträglich. Blöd halt, wenn ein "zeitnaher" Gerichtstermin erst in 6 Monaten stattfindet (und dann nicht reicht, weil das Gericht noch Gutachten einfordert).

von Strudelteigteilchen am 24.07.2017, 09:50



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Das kann ich mir nicht vorstellen. Da wäre man ja ewig aneinander geschweißt! Abgesehen von dem, was man darf: wo kein Kläger, da kein Richter. Man kann ja einfach 3 Straßen weiterziehen.

von cereza am 27.07.2017, 22:49



Antwort auf Beitrag von cereza

was genau kannst du dir nicht vorstellen? definiere: ewig und: wo ist die Stadt/der ort, wo man einfach nur so 3 strassen weiter weg ziehen kann??? wenn ein elter mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, dann gibt es sehr wohl einen kläger---->ergo: einen richter

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 08:46