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Kosten beim Scheidungsanwalt?

Thema: Kosten beim Scheidungsanwalt?

Hallo am Freitag habe ich meine Scheidungspapiere zugestellt bekommen. Nun muss ich mir einen Anwalt suchen, da es Unstimmigkeiten zwischen meinem Noch-Ehemann und mir gibt. Könnt ihr mir sagen, was ihr für das Erstgespräch beim Scheidungsanwalt bezahlt habt? Ich habe schon bei zwei Kanzleien angerufen und mir wurde ein Betrag von 260 bis 300 € genannt... Die Antwort habe ich bekommen, als ich gefragt habe, was der Stundenstatz ist und wie bei Ihnen abgerechnet wird: "Wir rechnen nicht nach Stundensatz ab. Sollten Sie Fragen haben, können diese am Telefon oder per Email geklärt werden. Diese sind dann im Preis des Scheidungsantrages inklusive...." Ist das jetzt gut oder eher schlecht? *grübel* Das erscheint mir für ein Erstgespräch, um auch zu schauen ob man sich sympathisch ist, recht hoch. Von einer Freundin habe ich gehört es geht auch kostenfrei. Zumindest das erste Gespräch Wie ist eure Erfahrung? Habt ihr ein paar Tipps für mich? Vielen lieben Dank und Grüße

von Andrea-Frauke am 11.07.2017, 22:18



Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

Hallo. Ich arbeite seit über 20 Jahren beim Anwalt, zwar nicht durchgehend auf Familienrecht spezialisiert, aber grundsätzliche kostentechnische Fragen kann ich dir beantworten. Erstmal ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass das erste Gespräch immer kostenfrei ist. Stimmt nicht. Es gibt einige Anwälte, die ein kostenloses Beschnuppergespräch anbieten, um abzuchecken, ob sie die Sache überhaupt übernehmen wollen/können bzw. den künftigen Mandanten vertreten wollen. Dabei wird aber normalerweise keine rechtliche Beratung stattfinden. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist eine erste (und einzige) Beratung ohne Folgetätigkeit (Schriftverkehr, Telefonate) mit einer Höchstgebühr von netto 190,00 € abzurechnen. Erfolgen mehrere Beratungsgespräche gibt es eine Maximalgebühr von 250,00 € netto. Der Anwalt kann hier nach eigenem Ermessen entscheiden, eben je nach Dauer der Beratung und Schwierigkeit der Sache. Aber eben nicht mehr als 190 € netto für ein erstes Gespräch und 250,00 € netto für Beratungstätigkeit insgesamt. Warum am Telefon ein höherer Betrag genannt wurde, kann ich nicht sagen. Natürlich kann der Anwalt auch sagen, ach nööö, gesetzliche Gebühren sind mir zu wenig, da mach ich ne Honorarvereinbarung. Diese müsstest du aber vorher erstmal unterschreiben oder dir nen anderen Anwalt suchen. Wichtig ist, dass diese Erstberatungsgebühr sowie sämtliche anderen Gebühren für jede Angelegenheit gesondert abgerechnet werden können. Sprich für Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt etc. jeweils gesondert.

Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 08:33



Antwort auf Beitrag von Andrea-Frauke

Wenn das eigene Einkommen einer Frau nicht hoch ist, kann sie relativ problemlos einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht bekommen. Auch wenn ihr Mann gut verdient, das spielt keine Rolle. Den Beratungshilfeschein kann man entweder selbst beim Amtsgericht beantragen (einfach Formular dort abholen, ist immer vorrätig), oder ihn auch vom Rechtsanwalt weiterleiten lassen, was noch bequemer ist. Geht die Scheidung dann in die gerichtliche Phase, bekommt man Verfahrenskostenhilfe. Auch die ist nicht schwer zu beantragen. Zu beiden Möglichkeiten lies auch mal hier: https://www.scheidung.org/beratungshilfeschein/ Wichtig ist, dass Du den Beratungshilfeschein VOR dem ersten Anwaltstermin beantragt und erhalten hast (Bearbeitungszeit meist eine Woche, dann kann man ihn bei Gericht abholen). Bzw. schon beim ersten Anruf beim Anwalt fragst, ob Du ihn auch dort ausfüllen kannst und der Anwalt ihn dann ans Gericht weiterleitet, was oft möglich ist. LG

von Astrid am 12.07.2017, 10:05



Antwort auf Beitrag von Astrid

wenn es bei der Scheidung um etwas geht, wird es schwierig werden, einen Anwalt zu finden, der auf beratungsschein arbeitet. würde ich auch nicht empfehlen.

Mitglied inaktiv - 12.07.2017, 11:46



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Kann man so nicht sagen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Familiensachen über Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden. Das liegt u.a. daran, dass man sich leichter einig wird, wenn man seine Anwaltskosten selber zahlen muss, als wenn der Staat das übernimmt. Wenn Anwälte gerade in diesem Bereich Beratungshilfe/Verfahrenskostenhilfe-Mandate nicht annehmen würden, dann wäre ein Großteil der Einkünfte futsch.

Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 08:47



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*Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Familiensachen über Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden. Das liegt u.a. daran, dass man sich leichter einig wird, wenn man seine Anwaltskosten selber zahlen muss, als wenn der Staat das übernimmt.* ???? das ist doch ein widerspruch in sich??? ich habe mal in einer familienrechtssache bei 5 Anwälten angefragt-njet. wie gesagt, eine standardscheidung ist wohl nicht das Thema, die habe ich auch schon mal mit pkh in form eines zinslosen darlehens durch, aber wenn es zur Sache geht, würde ich mir jemanden suchen, den ich bezahle und der nicht für 56€ arbeitet. (btw auch im Arbeitsrecht ist es schwierig jemanden zu finden, die Damen und herren arbeiten nicht mal gerne, wenn man eine rs-versicherung hat!)

Mitglied inaktiv - 18.07.2017, 09:30