Trennung vom Partner

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Geschrieben von Hubbeldubbel am 03.10.2017, 20:36 Uhr

Angst

Der Urlaub sollte Deine geringste Sorge sein aber auch dafür ist in diesem Staat bei Bedürfrigkeit gesorgt.

https://www.urlaub-mit-der-familie.de/zuschuesse

Hast Du ne Rechtsschutz mit nem inkl. Beratungsgespräch bei Trennung? Die Scheidung würde unsere Versicherung logischer Weise nicht übernehmen aber das Beratungsgespräch.

Sollte trotz TZ, Kindergeld und Unterhalt für die Kinder und Dich Bedürftigkeit bestehen, kannst Du z.B. ALG II erhalten. Vorausgesetzt Du hast kein großes Vermögen. Bzgl. Wohnung, entweder das Amt nickt die Wohnung dann ab oder Du musst mit Hilfe des Amtes umziehen. Es gibt Darlehen für den Kauf eines Autos.

Bg

Ps: Fragen bei Frau Bader am Besten konkretisieren.

 
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