Rauchmelderpflicht - Wissenswertes für Auswahl und Installation

Rauchmelderpflicht - Wissenswertes für Auswahl und Installation

© Adobe Stock, somenski

Rauchmelder können Leben retten! Denn nicht das Feuer selbst, sondern der Rauch führt bei einem Brand häufig zum Tod.

Deshalb gilt in den meisten Bundesländern mittlerweile eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Wir erklären was Hauseigentümer und Mieterdabei beachten sollten.

Rauchmelder können Alarm schlagen - und Menschenleben retten

Von den insgesamt etwa 500 Menschen, die pro Jahr in Deutschland bei einem Brand ihr Leben lassen mussten, erlagen 95 Prozent einer Rauchvergiftung. Vor allem nachts sind Brandkatastrophen fatal, denn der Geruchssinn ist im Schlaf nicht aktiv und schon drei bis vier Atemzüge können zu einer tödlichen Rauchvergiftung führen. In England, den USA und Schweden gibt es die Pflicht bereits, dort sind die Todesfälle nach Rauchgasvergiftung um 40 Prozent, in Schweden sogar um 50 Prozent zurück gegangen. Mit Einführung der Rauchmelderpflicht soll auch die Zahl der Todesfälle in Deutschland sinken.

Rauchmelderpflicht ist Sache der Bundesländer

Die Pflicht zur Installation ist je nach Bundesland anders geregelt. In fast allen Ländern ist der Einbau der Geräte bei Neubauten vorgeschrieben, ältere Häuser, also so genannte Bestandsbauten, müssen je nach Frist nachgerüstet werden. Dabei bezieht sich die Regel auf die Installation von je einem Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der als Fluchtweg dienen könnte. Experten raten dazu, auch zusätzlich in weiteren Räumen in denen man ab und zu ein Schläfchen hält, wie im Wohnzimmer ein Gerät zu installieren.

Die Rauchmelderpflicht (Rmp) in den einzelnen Bundesländern (Stand Januar 2016)

Bundesland Einbau in Neubauten Einbau in Bestandbauten verantwortl. für Einbau verantwortl. für Wartung
Baden-Württemberg Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Mieter
Bayern Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist läuft bis Ende 2017 Eigentümer Mieter
Berlin Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist läuft bis Ende 2020 Eigentümer Mieter
Brandenburg keine Rauchmelderpflicht keine Rauchmelderpflicht - -
Bremen Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Mieter
Hamburg Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Eigentümer
Hessen Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Mieter
Mecklenburg-Vorpommern Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Eigentümer
Niedersachsen Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Mieter
Nordrhein-Westfalen Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist läuft bis Ende 2016 Eigentümer Mieter
Rheinland-Pfalz Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Eigentümer
Saarland Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist läuft bis Ende 2016 Eigentümer Eigentümer
Sachsen Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist gibt es bislang nicht Eigentümer Mieter
Sachsen-Anhalt Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Eigentümer
Schleswig-Holstein Rauchmelderpflicht gilt Rauchmelderpflicht gilt Eigentümer Mieter
Thüringen Rauchmelderpflicht gilt Nachrüstfrist läuft bis Ende 2018 Eigentümer Eigentümer

Installation und Wartung: Wer trägt die Kosten?

Die Installation ist in allen Bundesländern die Aufgabe des Hausbesitzers bzw. des Wohnungseigentümers, dies fällt unter seine Verkehrssicherungspflicht. Er hat auch die Kosten für die Anschaffung und die Installation zu tragen. Den Termin zum Einbau kann er kurzfristig ansetzen, hier muss er die Mieter nicht drei Monate im Voraus informieren wie sonst bei Modernisierungsmaßnahmen üblich. Nach dem Einbau der Rauchmelder kann der Vermieter einen Modernisierungszuschlag erheben, und zwar in Höhe von jährlich elf Prozent der Anschaffungs- und Anbringungskosten. Das erklären die Experten vom Deutschen Mieterbund (DMB).

Für die Wartung kann dagegen in manchen Bundesländern auch der Mieter verantwortlich sein. In diesem Fall muss er das Gerät regelmäßig reinigen, die Batterie austauschen und einmal im Jahr testen, ob die akustischen und optischen Warnsignale einwandfrei funktionieren. Oder die Wartung übernimmt ein externer Dienstleister, zum Beispiel ein Hausmeister, dann können die Wartungskosten mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. "Diese werden normalerweise wenige Euro pro Monat betragen", so der DMB Hessen. Höhere Forderungen seien verdächtig.

Mietrecht - was müssen Mieter und Vermieter beachten

In Ihrer Wohnung gibt es keinen Rauchmelder und der Vermieter rührt sich nicht? Mieter können ihren Vermieter auf die Rauchmelderpflicht hinweisen und um den Einbau bitten. Dies geschieht am besten schriftlich und mit einer ersten Fristsetzung von drei Wochen. Falls daraufhin keine Reaktion erfolgt, kann man ein zweites Schreiben mit einer Fristsetzung von einer Woche versenden. Sollte nach dieser Zeit noch keine Terminabsprache möglich sein, kann der Mieter selbst einen Handwerker mit der Installation beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen bzw. die Kosten von der nächsten Mietzahlung abziehen.

In Ihrer Wohnung haben Sie bereits Rauchmelder installiert und der Vermieter möchte trotzdem ein neues Gerät einbauen lassen? Hier haben Mieter schlechte Karten, sie müssen den Einbau der Geräte des Vermieters dulden. In einem entsprechenden Fall, den der Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelte, wollte eine Wohnungsbaugesellschaft in Sachsen-Anhalt in ihren Wohnungen überall die gleichen Rauchmelder installieren. Ein Mieter stellte sich den Plänen entgegen - ohne Erfolg. Die Richter des BGH entschieden zu Gunsten der Wohnungsgesellschaft. Der Mieter muss dem beauftragten Handwerker Zutritt zu seiner Wohnung gewähren.

Ihr Vermieter möchte nicht nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Räumen Rauchmelder installieren, sondern auch in allen anderen Zimmern? Diesem Wunsch müssen sich Mieter nicht beugen, erklären die Experten vom DMB. "Der Vermieter kann, wenn der Mieter der Montage dennoch zustimmt, jedenfalls keinen Modernisierungszuschlag für die fraglichen Räume verlangen."

Bei Ihnen wurden Rauchmelder als Leihgeräte installiert und der Eigentümer verlangt, dass Sie Mietgebühren bezahlen? Das ist rechtswidrig, so der DMB. Bei dem Trick erklären Hausgesellschaften bzw. Vermieter, sie hätten Leihgeräte installiert und der Mieter hat die anfallenden Miet- und Leasinggebühren mit den Betriebskosten zu tragen. In diesem Fall sollten Sie nicht zahlen, denn Anschaffung und Installation ist Vermieterpflicht, die Kosten kann er nicht auf den Mieter umlegen.

Auswahl eines Rauchmelders: Achten Sie auf Qualität!

Durch die große Nachfrage ist das Angebot an Rauchmeldern in letzter Zeit stark gestiegen. In Supermärkten gibt es günstige Geräte als Angebotsware - dabei kommt aber häufig die Frage auf, ob diese Geräte auch wirklich sicher sind und im Brandfall tatsächlich Alarm abgeben. Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur Rauchmelder mit einem CE-Kennzeichen und der DIN-Angabe "EN 14604" angeboten werden. Die DIN-Norm ist ein Hinweis, dass die geltenden EU-Bestimmungen eingehalten werden. Diese schreiben vor, dass der Alarm eine Mindestlautstärke hat, dass der Rauch von allen Seiten gut eindringen kann, dass das Gerät über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung verfügt und dass auf einen Batteriewechsel 30 Tage im Voraus durch ein wiederkehrendes Warnsignal hingewiesen wird.

Für die Qualität eines guten Rauchmelders stehen drei weitere Label: das, VdS-Prüfzeichen vom Verband der Sachversicherer (VdS), das KRIWAN-Zertifikat des TÜV Nord und das Q-Zeichen des Forums Brandrauchprävention. Alle diese Prüfzeichen zeigen, dass die Geräte eine Qualitätsprüfung, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, bestanden haben. Die Rauchmelder mit solch einem Zertifikat unterliegen der ständigen Kontrolle durch das prüfende Institut.

Billig lohnt nicht - Rauchmelder nicht vom Discounter oder vom Wühltisch kaufen

Für einen guten Rauchmelder muss man etwa 20 Euro ausgeben, auch wenn es schon Geräte für fünf Euro im Angebot gibt. Ein einfaches Gerät mit unkomplizierter Montage ist völlig ausreichend. Jedoch sollte man dies besser nicht beim Discounter auswählen, sondern sich im Handel kompetent beraten lassen. Zudem sind Rauchmelder mit Lithiumbatterie zu empfehlen, sie halten rund zehn Jahre. Bei billigen Rauchmeldern mit Alkalizellen müssen die 9-Volt-Batterien häufig gewechselt werden und hier rentiert sich die Ersparnis beim Kauf der billigen Geräte letztendlich nicht, zumal das ständige Piepen bei schwacher Batterie stört. Ob man sich für einen Rauchmelder zum Kleben oder zum Schrauben entscheidet, ist dagegen egal. Jedoch benötigen klebende Geräte einen sauberen, ebenen Untergrund, was bei Raufasertapeten nicht unbedingt gewährleistet ist.

Einen umfangreichen Test von 14 verschiedenen Rauchmeldern haben übrigens die Experten von Stiftung Warentest vorgenommen und die Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe "test" (01/2016) veröffentlicht. Dabei schnitten sieben Geräte mit "gut" ab, hier war auch der günstigste Rauchmelder für 20 Euro dabei, der teuerste Rauchmelder fiel durch, weil er im Brandtest stumm blieb. Bei zwei Rauchmeldern war die Funktionstüchtigkeit nach dem Herunterfallen aus 2,5 Meter Höhe nicht mehr gegeben, hier ist also Vorsicht bei der Installation angezeigt.

Interessant sind möglicherweise auch Rauchmelder, die man per Funkverbindung zusammenschalten kann: Bricht zum Beispiel im Keller ein Feuer aus und der Rauchmelder schlägt Alarm, kann er damit auch die Rauchmelder in den oberen Stockwerken aktivieren und die Bewohner werden gewarnt. Damit können größere Häuser und mehrere Wohnungen optimal überwacht werden.

Die Montage: Der optimale Platz für den Rauchmelder

Rauch steigt nach oben - deshalb gelten für die Installation bestimmte Bestimmungen: Rauchmelder sollten generell immer waagerecht an der Decke und immer in der Raummitte angebracht werden. Zu Wänden und Raumteilern muss ein halber Meter Platz sein. Nur dann wird Rauch schnell erkannt, wo er auch auftritt.

Bei Räumen im Dachgeschoss werden die Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes angebracht. Außerdem achtet man auch darauf, dass die Geräte nicht in der Nähe von Zugluft und damit auch nicht an Luftschächten oder bei Klimaanlagen installiert werden. Hier würde Rauch ja abziehen und der Rauchmelder wäre an der Stelle zwecklos.

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