Wissenswertes zu Zusatz- und Konservierungsstoffen

Wissenswertes zu Zusatz- und Konservierungsstoffen

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Die Liste der Inhaltsstoffe auf den Verpackungen kann bei manchen Produkten ganz schön lang sein, da wimmelt es vor Fremdworten und Bezeichnungen mit Großbuchstaben: Welcher Verbraucher blickt da noch durch?

Grundsätzlich sollen diese Zusatzstoffe die verschiedensten Aufgaben erfüllen. Beispielsweise beeinflussen sie die Haltbarkeit, die Verarbeitbarkeit, den Geschmack oder das Aussehen.

Sie müssen aber durch Gattungsbezeichnung, Namen und die E-Nummer deklariert werden. Denn anhand der E-Nummern können die einzelnen Stoffe länderübergreifend erkannt werden. Für die Mengenzugabe gilt die Erlaubte Tagesdosis, der ADI-Wert. Dieser Wert wird regelmäßig mit aktuellen Testmethoden überprüft. Wird keine Höchstmenge vorgeschrieben, greift die Regel: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich."

Zusatzstoffe - durch EU-Vorschiften geregelt

Insgesamt gibt es derzeit in der EU 305 zugelassene Zusatzstoffe, umfangreiche EU-Vorschriften regeln die genaue Verwendung. Weitere Vorschriften werden in einer zweiten Verordnung ab dem 20. Januar 2010 neu hinzukommen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite: www.zusatzstoffe-online.de. Hier kann der Verbraucher in einer umfangreichen Datenbank einzelne E-Bezeichnungen suchen und sich die entsprechenden Zusatzstoffe anzeigen lassen.

Was sagen die E-Nummern aus?

Einzelne Zusatzstoffe und ihre Bezeichnung:

  • E 100 bis 199 Lebensmittelfarben
    Diese sollen Lebensmittel attraktiver machen. Kräftige Farben wirken verlockend, lösen Schlüsselreize aus. Manche Farbzusatzstoffe - besonders Azofarbstoffe - stehen im Verdacht, Allergien oder Hyperaktivität auszulösen. Ab dem 20. Juli 2010 müssen Produkte mit bestimmten Azofarbstoffen den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" auf der Packung tragen. Dies gilt für Gelborange S (E 110), Chinolingelb (E 104), Azorubin (E 122), Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102), Cochenillerot A (E 124)
  • E 200 bis 299 Konservierungsmittel
    Konservierungsstoffe sollen, wie der Name schon sagt, das Produkt länger haltbar machen und ein schnelles Verderben der Lebensmittel verhindern. Sie sollen Mikroorganismen, also Bakterien und Schimmelpilze fernhalten und somit gefährliche Krankheiten wie Botulismus und Listeriose vermeiden.
  • E 300 bis 321 Antioxidantien
    Diese sollen Oxidation, die Reaktion u.a. mit Luftsauerstoff, verhindern. Das Lebensmittel soll haltbarer werden, indem Radikale entfernt werden.
  • E 322 bis 399 Säuerungsmittel, Komplexbildner
    Die Säuerungsmittel, wie Zitronen- oder Apfelsäure, führen zu einer Senkung des pH-Wertes des Produkts, sie geben Geschmack und Haltbarkeit.
  • E 400 bis 429 Geliermittel, Verdickungsmittel und Feuchthaltemittel
    Diese sollen einfach den Gebrauch verbessern: Für eine festere Konsistenz sorgen oder als Feuchthaltemittel ein Austrocknen verhindern.
  • E 430 bis 499 Emulgatoren, Schaummittel
    Emulgatoren, wie Mono- und Diglyceride, sind Hilfsstoffe, welche zwei normalerweise nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, wie zum Beispiel ml und Wasser, zu einem Gemisch, der so genannten Emulsion vermengen.
  • E 500 bis 949 Verschiedene Zusatzstoffe
    Hier werden Backtriebmittel, Festigungsmittel, Säuerungsregulatoren, Geschmacksverstärker, Schaumverhüter, Überzugsmittel und Treibgase zusammen gefasst. Die bekanntesten Geschmacksverstärker sind E 621 - Mononatriumglutamat und E 620 - Glutaminsäure.
  • E 950 bis 1518 Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe
    Diese süßen das Lebensmittel - ohne Zucker.
  • E 1404 bis 1450 Modifizierte Stärken
    Diese Zusatzstoffe dienen der Bindung, sie wirken dickend. Stärke hält z.B. die verschiedenen Komponenten von Gemischen in einer stabilen Verteilung. Sie verhindert auch, dass sich die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels entmischen.
  • E 1505 bis 1529 Trägerstoffe
    Durch Trägerstoffe kommen gewünschte Geschmackseigenschaften besser zur Wirkung.

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