Ärger mit dem Handwerker - Ihr gutes Recht!

Ärger mit dem Handwerker - Ihr gutes Recht!

© Adobe Stock, Andreas Haertle

Wenn der Abfluss verstopft ist, der Herd angeschlossen werden muss oder wenn im Dachgeschoss ein neues Fenster eingebaut werden soll - dann muss ein Handwerker her.

Doch wie findet man einen seriösen Fachmann, welche Kosten sind korrekt und wie verhält man sich bei Mängeln an der Arbeit? Nicht nur Häuslebauer oder Hauseigentümer, die umbauen oder anbauen, wissen, dass Bauarbeiten am und im Haus oft ganz anders verlaufen können als ursprünglich geplant. Es ist wichtig, dass Auftraggeber ihre Rechte und Pflichten dann genau kennen.

Online-Handwerkerbörsen - empfehlenswert bei konkreten Arbeiten

Zunächst müssen Sie für die anstehenden Arbeiten einen Handwerker finden. Dazu kann man im Internet nach ansässigen Firmen suchen oder alternativ wendet man sich an die örtliche Handwerkskammer und fragt dort nach einem entsprechenden, ordnungsgemäß zugelassenen Handwerksbetrieb. Können Bekannte oder Freunde einen Handwerker empfehlen, weil sie mit diesem gute Erfahrungen gemacht haben, so ist solche positive Mundpropaganda natürlich immer viel wert.

Außerdem können Sie auf Online-Handwerkerbörsen die Arbeiten öffentlich ausschreiben, die auf der Plattform registrierten Handwerker bewerben sich dann für die Ausführung. Dies ist aber nur bei einfachen, unkomplizierten Arbeiten, die man klar und präzise beschreiben kann, wirklich geeignet. Dabei sollten Sie gegebenenfalls die Quadratmeter nennen, Bilder hochladen, ihre Preisvorstellung angeben und vor allem die Bewertungen der anderen Nutzer lesen sowie das Profil, die Zertifikate und Qualifikationsnachweise, etwa den Meisterbrief und die Referenzkunden der Handwerker anklicken. Die Ausschreibung ist für den Kunden kostenlos, der Auftragsnehmer zahlt bei Abschluss eine Provision an den Online-Anbieter. Für komplexe Umbauten sind Handwerkerbörsen aber nicht ideal. Hier sollte man mehrere Handwerker der einzelnen Gewerke anschreiben und die Angebote vergleichen.

Kostenvoranschlag: Vergleichen Sie den Preis und die Leistung

Natürlich hilft ein kostenloser und unverbindlicher Kostenvoranschlag, sich einen Überblick über die anstehenden Kosten zu verschaffen. Dazu kann vorab auch ein Besichtigungstermin vor Ort nötig sein. Doch grundsätzlich sollten Sie bei mehreren Preisangeboten nicht unbedingt gleich zum günstigsten greifen. Vergleichen Sie die angebotenen Leistungen und den Preis ganz genau. Eventuell können vermeintliche Schnäppchen sonst teurer werden, wenn mehrere aufwendige Nacharbeiten nötig sein sollten, für die weitere Aufträge erteilt werden müssen.

Je nach Art der Arbeit können die Kosten mit einem Pauschalpreis veranschlagt werden oder mit einer Stundenabrechnung. Dabei kann jeder Handwerker seinen Stundensatz selbst festlegen. Ein ausgebildeter Fachmann kann als Geselle schon etwa 80 Euro verlangen. Bei einer vereinbarten Pauschale spielt es keine Rolle, mit wie viel Mann der Handwerksbetrieb anrückt. Bei einer Abrechnung nach Stunden sollten Sie vorher vereinbaren, dass ein Handwerker ausreicht bzw. nur ein Meister und ein Azubi die Arbeiten erledigen können. Somit beugen Sie vor, damit am Ende nicht zweimal Meisterstunden abgerechnet werden.

Gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten

Räumen Sie den Arbeitsbereich vorher frei und bereiten Sie alles soweit vor, damit der Handwerker sofort beginnen kann. Ansonsten zahlen Sie für die Vorbereitungen mit. Also: Für den Tapeziermeister räumen Sie den Raum leer, kleben eventuell schon etwas ab und entfernen gegebenenfalls alte Tapetenreste - so kann der Handwerker gleich loslegen. Bieten Sie den Handwerkern ruhig Getränke an, Kaffee, Wasser - aber kein Bier während der Arbeitszeit. Auch ein kleiner Snack, etwa eine Dose Kekse, belegte Brote oder Kuchenstücke kommen meist gut an und vielleicht wird Ihnen dafür schnell nebenbei noch eine kaputte Schranktür repariert. Optimal ist, wenn Sie oder eine Vertrauensperson die gesamte Zeit als Ansprechpartner vor Ort ist. So können mögliche Fragen schnell geklärt werden und man vermeidet Missverständnisse und böse Überraschungen. Zumindest aber sollten Sie bzw. eine informierte andere Person den Handwerker anfangs in Empfang nehmen und ausführlich einweisen.

Verschmutzte Räume nach dem Besuch des Handwerkers müssen Sie hinnehmen. Natürlich können Sie nicht erwarten, dass Handwerker ihre Schuhe ausziehen, denn dies ist aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Sollten die Räumlichkeiten aber in hohem Maße verschmutzt sein oder ist eventuell gar etwas beschädigt, empfiehlt es sich, die Stellen zu fotografieren bzw. mit einem Zeugen anzuschauen. Anschließend melden Sie sich bei der Firma und fordern die Beseitigung der Mängel.

Es wird teurer: Was tun bei höheren Kosten?

Ein Kostenvoranschlag ist eine voraussichtliche Preiskalkulation, die sich natürlich während der Arbeiten ändern kann. Ist klar, dass der Auftrag mindestens 15 bis 20 Prozent mehr kostet, muss der Handwerker den Kunden um sein Einverständnis bitten. Sie können dann auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, alle bisherigen Arbeiten bezahlen und den Auftrag beenden.

Natürlich kann man zusätzlich anfallende Kosten nicht in jedem Fall von Vornherein ausschließen, trotzdem ist es von großer Wichtigkeit, die Arbeiten vorab im Angebot genau zu beschreiben. Zum Beispiel ist die Angabe der Fläche bei Fliesenarbeiten im Kostenvoranschlag dringend erforderlich. Manche Handwerker machen etwa keine Angabe zur Fläche - und später wird es für den Kunden überraschend teurer. Oder die tatsächlich bearbeiteten Quadratmeter übersteigen die Angabe im Angebot - klar steigt dann auch der Preis in der Abrechnung.

Prüfen Sie auf der Rechnung den Posten zu den Fahrtkosten. Muss der Handwerker zwischendurch in die Werkstatt fahren, weil er Werkzeug oder Material holen muss, darf dies nicht extra berechnet werden. Nur wenn wirklich Spezialwerkzeuge und spezielle Ersatzteile zwischendurch benötigt werden, was vorher nicht ersichtlich war, dann dürfen diese Sonderfahrten auf der Rechnung auftauchen.

Notdienst: Was tun bei horrenden Preisforderungen?

Ein Notdienst darf höhere Preise verlangen: So sind beispielsweise Früh-, Spät-, Nacht-, Feiertags-, Wochenendzuschlag oder eine Pauschale für 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zulässig. Auch Rüst- und Anfahrzeiten können in der Rechnung auftauchen. Die Zuschläge variieren nach Region und Gewerk, über das ortsübliche Honorar informiert man sich bei der Handwerksinnung. Liegt der Preis mindestens 100 Prozent über dem ortsüblichen Honorar gilt dies als Wucher. Hier kann ein Anruf vorab bei der Innung oder der Gemeinde schützen. Denn dort gibt es meist eine Liste mit Notrufnummern von ortsansässigen Handwerkern, die offizielle, organisierte Notdienste anbieten.

Kunden sollten beim Notdienst nicht die gesamte Rechnung in bar bezahlen oder schriftliche Preislisten unterschreiben. Dies empfehlen die Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein Teilbetrag reiche vollkommen, der Rest werde überwiesen. Danach sollte man die Rechnung kontrollieren und für unklare Punkte eine Erklärung einfordern. Bleibt etwas fraglich, wird der Posten direkt abgezogen.

Zu spät: Was tun bei unpünktlichen Handwerkern?

Handwerker sind selten pünktlich - diese Erfahrung haben viele Verbraucher schon gemacht. Eine Verspätung um 15 bis 30 Minuten wird von Rechtsexperten als tolerabel angesehen. Kommt der Handwerker in dieser Zeitspanne nicht zum vereinbarten Termin hat man das Recht auf einen neuen Termin, diese zweite Chance muss man ihm aber einräumen, am besten mit Fristsetzung. Bei akuten Problemen, wie Wasserrohrbruch und dergleichen kann die Frist recht kurz sein. In nicht dringenden Fällen ist eine Frist von zwei Wochen die Regel, am besten per Einschreiben einreichen. So haben Sie Belege in der Hand und dürfen nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten und einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen.

Die An- und Abfahrt darf der unpünktliche Handwerker übrigens nicht ein zweites Mal berechnen. Umgekehrt müssen Sie selbst natürlich zwingend zum Termin vor Ort sein. Kleiner Hinweis: Sie dürfen auch auf einen festen Zeitpunkt behaaren und müssen nicht eine Zeitspanne oder unkonkrete Angaben, wie vormittags hinnehmen.

Erscheint ein Handwerker gar nicht zum Termin, für den man extra einen Urlaubstag geopfert hat, so hat der Kunde deshalb keinen Anspruch auf Schadenersatz. Hier hilft es vorab im Auftrag schriftlich eine Vertragsstrafe zu fixieren, die der Handwerksbetrieb bei Terminüberschreitung zahlen muss. Das empfehlen auch die Experten der Verbraucherzentrale Hessen. Selbstständige dagegen können ein Honorar oder eine Gage verlangen, die ihnen mit dem nicht stattgefunden Handwerker-Termin durch die Lappen ging.

Termin wird nicht gehalten: Was tun bei verspäteter Beendigung der Arbeiten?

Generell sollten Termine mit Handwerkern am besten schriftlich festgehalten werden im Vertrag - dann haben Kunden etwas in der Hand. Bei mündlichen Absprachen und Versprechungen wie "so bald wie möglich" kann immer etwas dazwischen kommen, Verzögerungen sind dann keine Überraschung.

Bei größeren Umbauten oder sogar Neubauten sind die Bauherren darauf angewiesen, dass die einzelnen Gewerke ihre Termine halten. Kommt ein Handwerker in Verzug, wirkt sich das auf andere aus. Hier hilft eine drohende Konventionalstrafe, die der Handwerksbetrieb bei Terminüberschreitung zahlen muss. Diese Strafe wird im Vertrag festgeschrieben und ist in der Höhe abhängig vom Fertigstellungstermin. Für den Handwerker eine größere Motivation die Arbeiten fristgerecht abzuschließen. Trotzdem kann bei Verzögerungen aber auch noch Schadenersatz fällig werden.

Der Handwerker hat grundsätzlich das Beschaffungsrisiko zu tragen, auch wenn er selbst von einem Subunternehmer abhängig ist. Es ist also seine Aufgabe zu schauen, dass das benötigte Material zum gewünschten Zeitpunkt für ihn verfügbar ist oder dass er zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort ist, selbst wenn die Arbeit bei einem vorherigen Termin länger dauerte. Kann er vertraglich vereinbarte Anforderungen nicht erfüllen, muss er Schadenersatz leisten, denn der Auftraggeber darf sich auf ihn verlassen. Nur wenn eine schwere Erkrankung oder "höhere Gewalt", wie ein Hochwasserschaden im Betrieb, ihn von der Erfüllung der Arbeiten abhielt, ist der Handwerker schuldlos und nicht zu Schadenersatz-Zahlungen verpflichtet.

Mängel zeigen sich: Was tun bei mangelhafter Ausführung?

Der Handwerker hat die Pflicht seine Arbeit ohne Mängel abzuliefern - dies schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 633 vor. Ist dies nicht möglich im ersten Anlauf, darf der Kunde Nachbesserung verlangen, und zwar hat der Handwerker sogar mehrere Versuche. Hier sind sich die Gerichte nicht einig, manche gestehen dem Handwerker zwei Versuche zum Nachbessern zu, andere sogar vier wie das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 21 U 86/12). Für die Nachbesserung wird wieder eine Frist gesetzt, maximal zehn Tage sind laut Experten ausreichend.

Wichtig: Der Kunde sollten die Mängel vor der Abnahme ansprechen. Vor allen Dingen sollte er die Mängel fotografieren und schriftlich dokumentieren im Abnahmeprotokoll. Dazu schreibt man die Abnahme, den Abnahmetermin und die Fehler auf. Anschließend kann die Abnahme unterschrieben werden, ein Teil der Rechnung bleibt offen bis zur letztendlichen Übergabe ohne Mängel. Sobald die Abnahme der Arbeiten erfolgt ist, muss nämlich sonst der Kunde beweisen, dass die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden. Wer bei zu spät erkannten Mängeln im Nachhinein die Rechnung eigenhändig kürzt, kann vom Handwerker verklagt werden. Bei gravierenden Mängeln verweigern Kunden am besten die Abnahme. Infolgedessen fließt auch kein Geld.

Handwerker-Pfusch: Wohin wendet man sich im Streitfall?

Im ersten Schritt kann man sich per Mail oder Telefon an die entsprechende Handwerkskammer wenden. Hier gibt es Schlichtungsstellen, die in Streitfragen vermitteln und helfen einen Kompromiss zu finden. Das Angebot ist kostenlos.

Dagegen erhalten Sachverständige ein Honorar. Diese Experten sind über die Kammern zu erreichen und helfen ebenfalls bei Ärger mit dem Handwerksbetrieb, sei es bei Mängeln an der Arbeit oder bei zu hohen Rechnungsforderungen.

Weitere Themen:

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.