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Geschrieben von Caot am 12.05.2016, 8:59 Uhr

Wie hat es denn dein Sohn angesprochen?

....das wird wohl eine schwierige, wenn nicht sogar eine unmögliche, Klärung werden.

Aber alleine schon deshalb, weil es sich aus reiner Höflichkeit verbietet einen überhaupt darauf anzusprechen, ist die Bestrafung der Lehrer gerechtfertigt. Außderdem kennt man ja solche "Gespräche". Das diese nur rein auf der Sachebene erfolgen, halte ich für ausgeschlossen oder unwahrscheinlich.

Auch wenn dein Sohn es nur auf Sachebene sagte (die Tatsache der Wiederholung und der verwendeten Wortwahl spricht aber dagegen) muss er in dem Alter rechnen das sein Gegenüber das auch auf der Beziehungsebene verstehen kann. Insofern, also unter wissenschaftlichen Gesichtpunkten, ist die "Strafe" der Präsentation immer noch gerechtfertigt und absolut angemessen.

Es hat hier also nichts mit einer freien Meinungsäußerung zu tun, da diese Meinung nicht auf erkennbarer Sachebene erfolgte.

VG

 
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