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Geschrieben von binemei am 23.11.2017, 21:50 Uhr

Nach Krankheit bei Nachholtest 6, da keine schrftl. Entschuldigung vorlag

Die Lehrerin verstößt mehrfach gegen geltendes Recht:

1. haben Lehrer bis Ende der Sek. 1 eine "Holschuld", d.h. sie muss die Entschuldigung einfordern,
2. hat man 2 Wochen Zeit, eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen, wobei Ferien und Feiertage ausgespart werden müssen,
3. hat deine Tochter den Nachschreibest bereits geschrieben. Wenn ihr kein Täuschungsversuch vorgeworfen werden kann, muss dieser auch gerecht bewertet werden.
Ich bin selbst Lehrerin in der Sek. 1 und bin restlos entsetzt über die Machenschaften der Kollegin.
LG

 
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