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Geschrieben von und am 15.08.2014, 17:34 Uhr

Korrektur

Ich schrieb ja : "...demnach müsste die Tochter also fast ihr halbes Bafög als Miete an den Vater abdrücken."

Natürlich nicht zwangsläufig an ihren Vater sondern an den Wohnungsinhaber/ Hauptmieter eurer Wohnung. Irgendwie ging ich vorhin automatisch davon aus, dass dein Partner der Wohnungsinhaber/ Hauptmieter eurer Wohnung ist. Falls das nicht so ist, sondern DU Wohnungsinhaberin/ Hauptmieterin eurer Wohnung bist, dann ist das ganze natürlich noch verschärfter zu sehen.

Ich würde auch keine fremden Männer (den schmarotzenden Freund deiner Stieftochter) durchfüttern wollen. Sorry, dazu fehlt mir einfach das Nächstenliebe-Gen.

 
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