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Geschrieben von Häckse am 24.04.2015, 22:41 Uhr

kommt sowas mit Einschreiben oder muss unterschrieben werden ?

So ist es, unten ist ein Abschnitt zur Bestätigung der Kenntnisnahme, der dem Kind mitgegeben werden soll. Wir hatten das Vergnügen schon (allerdings nur, weil der Klassenlehrer bei der Abarbeitung der Listen der Fachlehrer in der Zeile verrutscht ist; die Eltern von einem Kind waren jetzt nicht "fristgerecht" vorgewarnt).

Der Hintergrund der blauen Briefe ist, so kenne ich es, der, dass nicht ausreichende Noten nicht immer am Nichtkönnen, sondern manchmal auch an mangelnder Beteiligung, keine Lust, wichtigen Gesprächen mit dem Tischnachbarn oder so etwas liegen. Bei rechtzeitiger Vorwarnung führt der elterliche Einfluss auch mal dazu, dass eine unnötige Wiederholung vermieden wird.

Wir haben hier mehrere Fächer, in denen es keine oder nur gering gewertete schriftliche Leistungsüberprüfungen gibt. Die sonstigen Noten werden Eltern aber nicht an jeder Schule mitgeteilt, an der meines Großen werden diese Noten den Kindern gesagt, aber auch nicht von allen Lehrkräften. Auch in den Hauptfächern zählt das Mündliche nicht wenig. Hier könnte ein Kind durchaus auf der Kippe stehen, ohne dass die Eltern dies mitbekämen, wenn es nicht diese Mitteilung gäbe.

 
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