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Geschrieben von Bonnie am 05.10.2016, 11:00 Uhr

Kommt auf Höhe der Vergütung an!

Hallo,

ich selbst musste während meiner Ausbildung kein Kostgeld an meine Eltern bezahlen. Allerdings habe ich damals auch extrem wenig verdient.

Ich würde es deshalb bei meinen eigenen Kindern vom Ausbildungsgehalt abhängig machen: Wenn Deine Tochter zum Beispiel schon ein ganz gutes Gehalt bekommt (ca. 900 bis 1.100 EUR, wie z. B. bei einer Banklehre oder bei der Stadtverwaltung), kann sie auf jeden Fall einen größeren Betrag abgeben, finde ich. Bekommt sie dagegen eher "mittelviel", kann sie vielleicht immerhin einen kleinen Betrag abgeben. Verdient sie dagegen sehr wenig, würde ich ihr nichts abknöpfen. Wer für fast 8 Stunden Arbeit pro Tag nur sehr wenig bekommt, sollte es auch behalten dürfen.

LG

 
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