Geschrieben von Antje04 am 06.07.2016, 7:16 Uhr |
Ja
Laut §10 Abs. 1 des Jugendschutzgesetz: „An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestatten werden.“
Rauchen in der Öffentlichkeit ist für Kinder und Jugendliche strengstens verboten. Deswegen ist die Abgabe von Tabakwaren, an junge Menschen unter 18 Jahren Form verboten. Ist man unter 18 Jahren und wird in der Öffentlichkeit beim Rauchen erwischt, droht den Kindern und Jugendlichen selbst zwar keine Strafe, aber den Verkäufern der Tabakwaren.
Ja, die Eltern können nicht belangt werden, das stimmt. Eine Gesetzeslücke.
- Rauchen - Beba1970 04.07.16, 12:35
- Re: Rauchen - Birgit67 04.07.16, 12:50
- Re: Rauchen - 2auseinemholz 04.07.16, 14:50
- ich wäre auch stinkig - Ellert 04.07.16, 17:29
- Re: ich wäre auch stinkig - DK-Ursel 04.07.16, 17:42
- ich wäre auch stinkig - Ellert 04.07.16, 17:29
- Re: Rauchen - Trini 05.07.16, 7:28
- Trini - kanja 05.07.16, 10:18
- Re: Rauchen - Antje04 05.07.16, 13:13
- Nicht der Kauf unter 18 ist strafbar - Trini 05.07.16, 16:43
- Ja - Antje04 06.07.16, 7:16
- Wie willst du denn Eltern belangen, .... - Trini 06.07.16, 7:43
- Ja - Antje04 06.07.16, 7:16
- Nicht der Kauf unter 18 ist strafbar - Trini 05.07.16, 16:43
- Ich würde da zur Furie ;) - Caot 06.07.16, 9:41
- @Caot? - Mama mal 5 06.07.16, 13:01
- Caot - Ellert 07.07.16, 22:25
- Re: Ich würde da zur Furie ;) - 2auseinemholz 06.07.16, 13:20
- sag mal - kanja 06.07.16, 14:15
- Re: sag mal - 2auseinemholz 06.07.16, 14:25
- @Caot? - Mama mal 5 06.07.16, 13:01