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Geschrieben von Antje04 am 06.07.2016, 7:16 Uhr

Ja

Laut §10 Abs. 1 des Jugendschutzgesetz: „An Kinder oder Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit weder Tabakwaren abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestatten werden.“
Rauchen in der Öffentlichkeit ist für Kinder und Jugendliche strengstens verboten. Deswegen ist die Abgabe von Tabakwaren, an junge Menschen unter 18 Jahren Form verboten. Ist man unter 18 Jahren und wird in der Öffentlichkeit beim Rauchen erwischt, droht den Kindern und Jugendlichen selbst zwar keine Strafe, aber den Verkäufern der Tabakwaren.

Ja, die Eltern können nicht belangt werden, das stimmt. Eine Gesetzeslücke.

 
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