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Geschrieben von 3wildehühner am 21.09.2017, 12:00 Uhr

ich frag mal hier, bezüglich alleine wohnen

Deine 18-jährige kann mit ihrem Baby ausziehen, wenn sie die finanziellen Mittel dazu hat. Wenn sie auf HARTZ IV angewiesen ist, braucht sie die Zustimmung vom Amt und ich glaube nicht, dass das so einfach wird.
Die 16-jährige Schwester kann bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne Einverständnis von beiden Elternteilen nicht ausziehen!
Wenn die Zustände so untragbar beim Vater sind, könnt ihr das Jugendamt natürlich einschalten, um eine Einigung zu erzielen. Diese wird höchstwahrscheinlich aber dann eher eine betreute Wohnform für die 16-jhährige alleine vorschlagen. Allerdings würde ich als Mutter nicht meiner 18-jährigen mit Baby die Verantwortung der kleinen Schwester aufhalsen.
Und wenn die Beiden nicht zu dir ziehen möchten, dann kann es beim Vater so schlimm nicht sein.
Wobei nach deinen Postings hier zu deinen Söhnen wundert mich nichts.
Irgendetwas stimmt bei euch scheinbar ja überhaupt nicht.
Du heißt "4_Monster", hast aber nur ein einziges Kind bei dir wohnen?
Warum?
Warum leben die älteren Töchter beim Vater? Warum wolle sie nicht zu dir?
Ohne diese Hintergrundinformationen über eure häuslichen Umstände, ist es sehr schwer etwas zu raten.
Mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen kann auf jeden Fall nicht schaden; da hast du doch sowieso Kontakt zu. Frag doch mal bei der Sachbearbeiterin deinen Sohnes nach.

 
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