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von dhana  am 20.09.2017, 20:09 Uhr

ich frag mal hier, bezüglich alleine wohnen

Hallo,

meiner laienhaften Meinung nach kann die 18jährige ohne Probleme ausziehen - wie das mit Unterhalt und finanziell möglich ist muss man halt guggen.
Aber wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 16jährige? Wenn das beim Vater liegt, dann geht es nicht ohne sein Einverständniss. Wenn ihr beide gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltbestimmungsrecht habt, geht es auch nicht ohne sein Einverständnis.

Ich denke du müsstest dann zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine beantragen - vermutlich sogar über ein Gericht klären und könntest dann erlauben, das die beiden Schwestern zusammenziehen.
Aber so einfach wird das Jugendamt da sicher nicht zustimmen, das eine 18jährige die Erziehung/Aufsichtspflicht einer 16jährigen übernimmt.

Gruß Dhana

 
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