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Geschrieben von Julia+Christopher am 18.03.2015, 6:34 Uhr

Hessen

In Hessen steht einem nach Schulgesetz eine Freistellung am Tag nach der Konfirmation zu.

Da auch die Frage mach dem warum ka. Wir hatten Gäste von außerhalb da, die auch noch eine Nacht länger geblieben sind. Da war es einfach schön, dass unser Wohn am nächsten Tag noch mit ihnen gemeinsam frühstücken konnte, dem Tag noch einmal Revue passieren und sie verabschieden. Sicher wäre es auch anders gegangen, aber war ein schöner Ausklang. Da nichts besonderes in der Schule anstand, haben wir ihn freistellen lassen. Ein normaler AN hat halt die Möglichkeit am Tag dananch Urlaub zu nehmen.

 
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