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Geschrieben von kathi-maus am 01.04.2017, 20:16 Uhr

Ferienjob-Auf was muss man achten

Hallo

mein Sohn (wird im Oktober 16), hat eine Zusage für einen 3-wöchigen Ferienjob während der Sommerferien.
Ich habe mich im Netz bereits etwas schlau gemacht, genau blick ich aber noch nicht durch. Wer kann mir sagen, wie das mit der "Versteuerung" läuft? Bekommt man als Ferien-jobler tatsächlich Steuern abgezogen, die man mit der Einkommenserklärung wieder einfordern muss? Ist ja doof, wenn er nicht gleich sein komplettes Geld bekäme. Muss man den Ferienjob irgendwo melden?

Und: Er hat sich zeitgleich noch für einen zweiten Ferienjob beworben, während der Pfingstferien (2 Wochen). Hierfür hat er aber noch keine Zusage. Wenn er den Job dort auch bekäme, dürfte er ihn gar nicht machen, oder? Insgesamt sind nur 4 Wochen erlaubt im Jahr. Ist das richtig?
Wenn es nach ihm ginge, würde er am liebsten beide machen....

Wer kann mich hier ein bisschen aufklären?

LG
Katharina

 
5 Antworten:

im Zweifel das Finanzamt fragen

Antwort von Ellert am 01.04.2017, 23:28 Uhr

kommt sicher auch an was er verdient
an Stundenlohn und wie viele Stunden er arbeitet.
Hier hat man unter 16 null Chancen was zu finden
danach hat man die Studenten als Konkurrenz

Meine Große damals hatte nur den 400 Eurojobs da ging ja keine Steuer ab

dagmar

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Re: im Zweifel das Finanzamt fragen

Antwort von Julie am 02.04.2017, 0:34 Uhr

Schau mal auf den Seiten der Minijobzentrale. Da müsste alles gut erklärt sein.

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Re: Ferienjob-Auf was muss man achten

Antwort von Birgit67 am 03.04.2017, 9:41 Uhr

wenn man unter der 400€ grenze bleibt dann werden auch keine Steuern abgezogen - darüber werden Steuern abgezogen - ist überall so ob Ferienjobber oder normale Minijobber.

Es dürfen 2 Minijobs angenommen werden aber man darf über einen bestimmten Betrag nicht hinauskommen - den weis ich aber im Moment leider nicht mehr.

Gruß Birgit

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Re: Ferienjob-Auf was muss man achten

Antwort von Birgit67 am 03.04.2017, 9:42 Uhr

was vielleicht noch wichtig ist der Jugendschutz und die Arbeitszeiten - da gibt es in dem Alter noch gesetzliche Grenzen wie lange am Stück gearbeitet werden darf usw.

Gruß Birgit

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Re: Ferienjob-Auf was muss man achten

Antwort von Samsine am 03.04.2017, 21:13 Uhr

Macht er einen Minijob oder wird er befristet beschäftigt? Das sind unterschiedliche Paar Schuhe ...

Im letzteren Fall darf er "nur" 4 Wochen im Jahr "Vollzeit" arbeiten.

Tatsächlich ist der Lohn zu versteuern (pauschal oder individuell), die Abzüge sind aber minimal und man kann sich das meiste (oder alles?) am Ende des Jahres durch eine vereinfachte Steuererklärung zurück holen. Es kommt allerdings auch darauf an, wie "clever" der AG abrechnet (pauschal oder individuell, wie verfährt man bei wenigen Tagen, die sich aber auf 2 Monate verteilen etc.).
Melden musst du den Job nicht, dass macht der AG. In der Regel gibt es einen befristeten Arbeitsvertrag und man erhält, wie ein normaler AN, eine richtige Gehaltsabrechnung. Dazu benötigt der AG die Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Meldebescheinigung der Krankenkasse etc, dazu kommt eine aktuelle Kopie vom Schülerausweis
Mit 15 musst Du als Erziehungsberechtigter noch eine formlose Einverständniserklärung unterschreiben.

Falls Du noch Fragen hast, gerne PN.

LG

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