Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Knichel am 19.06.2016, 21:27 Uhr

15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Hallo, meine Tochter 15 hat seit längerer Zeit einen 18 jährigen Freund. Fand ich zwar anfangs nicht so toll, aber was will man machen, wenn man es verbietet, dann machen sie es hinterm Rücken, so weiss ich Bescheid über beide und es ist mir einfach lieber so. Sie kommen auch soweit ganz gut miteinander klar und er ist ein ganz Lieber. Nun zum Problem, die Sommermonate nahen und das Ausgehen steht an: Wir wohnen auf dem Land und mein Töchterchen will natürlich mit Lover losziehen. Wie lange kann ich sie (mit Mutti-Zettel würde ich Ihrem Freund ausstellen -kann ihm wirklich vertrauen dass er gut auf sie aufpasst-) rausgehen lassen auf Disco´s (ich meine diese Discos in Zelten wie es bei uns auf dem Land halt so ist) und Kirmesverantstaltungen, Konzerte, Kino? Bisher war sie immer nur bis 22 Uhr raus. Aber ich glaube mit diesem Zettel dürfte sie auch bis 23 oder 24 Uhr, oder verstehen ich dass falsch? Ich will nachher keine Probleme mit Polizei oder Jugendamt bekommen. Ich kann ihr auch vertrauen, sie trinkt wirklich nichts, einmal hatte sie bisher ein Bier getrunken, aber sonst packt sie nichts an. Sie weiss dass ich sie sonst nicht mehr gehen lasse. Was würdet ihr machen,wielange würdet ihr sie ziehen lassen? Bitte um Rat von euch, ich mach sowas das erste Mal durch...lach. Vor diesem Tag hatte ich schon immer Sorge, aber mein Baby wird langsam gross.

 
28 Antworten:

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von dhana am 19.06.2016, 21:52 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß muss man für Disko oder ähnliches 16 Jahre sein - schon zum Eintritt. Und dann bis 24 Uhr - und das unabhängig davon ob ein Erziehungsberechtigter dabei ist - also auch mit Eltern oder volljährigen Freund nicht länger.

Was anders sind die Feste und Volksfest(Konzert) - da ist das nicht so streng geregelt - ich kann ja auch meine Kinder mit hinnehmen so lange ich das möchte. Da gibts es keine fixen Regeln - da bestimmen die Eltern.

Kino dagegen ist wieder unabhängig von der Begleitung - unter 16J bis 22 Uhr, unter 18J bis 24 Uhr. Da ändert auch ein volljähriger Freund nichts.

Ich lass hier am Dorf meine Jungs auch so ohne "Aufsicht" losziehen - ich weiß das ich ihnen vertrauen kann - der 17jährige ohne Deadline - der 14jährige bis 24 Uhr und der 11jährige sollte eigentlich um 22 Uhr zuhause sein - der kam aber kurz vorher vorbei und hat drum gebeten, das er noch länger mit den Freunden spielen darf - im Endeffekt kamen sie dann gemeinsam gegen 23 Uhr nach Hause.
Wird nächste Woche beim Johannisfeuer wieder ähnlich sein.
Wobei zumindest die beiden Jüngeren noch einfach nur spielen - rennen, fangen mit Freunden im Dunkeln..

Hier gings mit dem Schulabschluss los - da war der Große gerade 16. Und ist dann übernacht weggeblieben - mit den Freunden für den Abschlusstreich.

Wir regeln hier vieles auf gegenseitiges Vertrauen. Und ich bin froh das ich meinen Jungs da wirklich vertrauen kann.

Gruß Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von Ellert am 19.06.2016, 22:34 Uhr

huhu

also meine mussten bis 16 auch um 22 h daheim sein.
danach dann Mitternacht ausser sie waren an Orten wo wir sie brachten und holten wie Konzerte ab 16.
Man kann sich ja auch so amüsieren bis 22 h und danach daheim noch zusammenglucken.

Ich hatte den Abstand damals auch zu meinem Mann, ich 15 und er fast 19
und meine waren auch nicht begeistert... (heute sieht man das alles lockerer als früher, ich muste um 19 h daheim sein)
Hält dennoch seit 35 Jahren

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von Goldbear am 20.06.2016, 6:36 Uhr

Hallo,
unter 16 darf sie mit Aufsichtszettel nicht in die Disko, da geht das nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigtem (dann aber so lange wie sie will) ansonsten müssen unter 16-jährige draußen bleiben. Es gibt aber durchaus Discos in denen das nicht so genau genommen wird. Ab 16 darf sie bis 24 Uhr und mit Aufsichtszettel so lange sie will.
VG
Goldbear

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von seevetaler am 20.06.2016, 8:19 Uhr

Hier kommst Du auch auf die hiesigen Zeltdiscos u16 nicht rein, auch wenn Deine Eltern dabei sind. Ab 16 dann mit Eltern und dann dürfen sie auch länger.
Das nur mal vorab.

Wenn ich dem Jungen vertraue, dann würde ich bis 24 Uhr sagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Gar nicht!!

Antwort von Trini am 20.06.2016, 8:45 Uhr

Zu Tanzveranstaltungen ist alles gesagt. Da darf sie auch mit Muttizettel erst ab 16 rein.
Volksfeste sind dafür unbegrenzt offen.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sie darf mit 15 nur mit Eltern in die Disco - und außerdem...

Antwort von Astrid am 20.06.2016, 10:00 Uhr

Was mir zuerst einfiel: Warst Du mit Deiner Tochter schon zum "Teenie-Talk" beim Frauenarzt? Das bieten ja viele Ärzte für junge Mädchen an. Da wird nur die Praxis gezeigt, nichts untersucht, UND es wird über zuverlässige Verhütung gesprochen. Darüber würde ich mir jetzt viel, viel mehr Gedanken machen, als um Disco-Besuche. Auch wenn Du Deine Tochter vielleicht noch für zu unbedarft und den Freund für einen ganz Lieben hältst - der erste Sex kommt immer früher, als Mütter glauben. Vor allem wenn der Freund deutlich älter ist.

Was die Disco angeht: Sie darf mit 15 nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in die Disco (der volljährige Freund ist NICHT erziehungsberechtigt). Da sogar - der recht freizügige - Gesetzgeber Dein Kind noch schützt, solltest Du als Mutter das erst recht tun.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sie darf mit 15 nur mit Eltern in die Disco - und außerdem...

Antwort von Knichel am 20.06.2016, 10:49 Uhr

Sie nimmt die Pille schon. Die beiden sind schon ein Jahr zusammen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vielleicht doch ....

Antwort von Graupapagei3 am 20.06.2016, 11:45 Uhr

Bei uns gibt es durchaus Tanzveranstaltungen, in die auch unter 16 jährige dürfen. Wird extra so ausgeschrieben und fängt halt nicht erst nach 22.00 an.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

O.k. an Kinderdisco. ..

Antwort von Trini am 20.06.2016, 16:39 Uhr

hatte ich nicht gedacht.
Die endet ja hier schon 22 Uhr, oder es ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung (Schule).
Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sie darf mit 15 nur mit Eltern in die Disco - und außerdem...

Antwort von IngeA am 20.06.2016, 19:06 Uhr

Der Freund ist nicht sorgeberechtigt, er ist aber sehr wohl erziehungsberechtigt (bzw. erziehungsbeauftragt), wenn die Mutter das mit dem Zettel auf ihn überträgt.
Das macht man ja auch, wenn man sein Kind in ein Zeltlager etc. schickt: man tritt das Erziehungsrecht an die Betreuer ab.
Das Erziehungsrecht kann man abtreten, das Sorgerecht nicht.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Falsch - für Tanzveranstalttungen muss der Jugendliche 16 sein

Antwort von Trini am 20.06.2016, 22:05 Uhr

Mein Kleiner wartet wie verrückt auf seinen Geburtstag, damit er endlich in die Disco darf.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: O.k. an Kinderdisco. ..

Antwort von Graupapagei3 am 20.06.2016, 22:58 Uhr

Hier gibt es irgendwie eine Variante bis 24.00! Da sind definitiv v auch 15jährige!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Falsch - für Tanzveranstalttungen muss der Jugendliche 16 sein

Antwort von IngeA am 21.06.2016, 6:15 Uhr

Jugendschutzgesetz

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Ich verstehe das hier anders. Unter 16 ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht, über 16 ab nicht volljährig nur bis 24 Uhr.
Es steht nichts davon da, dass es unter 16 gar nicht erlaubt ist, sonst hätten die den Passus "Ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person" ja gar nicht schreiben brauchen.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was für ein Unsinn...

Antwort von Windpferdchen am 21.06.2016, 10:07 Uhr

...ein 18jähriges Bübchen als "Erziehungsbeauftragten" einzusetzen. Ich kenne keine Eltern, die bei klarem Verstand sind und das tun würden.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von 3wildehühner am 21.06.2016, 10:36 Uhr

Es kommt auf die Art der Veranstaltung an!
Kirmes kann ja durchaus als Brauchtumspflege angesehen werden. Wir wohnen auch dörflich und meine 15-Jährige ist bis 24 Uhr in diesen Kirmesdiscos. Die halbe Klasse trifft sich in diesen Zelten. Das ist mit §5 Absatz 2 gedeckt.
Konzert und Kino ist ein anderes Thema. Aber auf den von dir genannten Kirmesveranstaltungen dürfte das Ausgehen bis 24 Uhr eigentlich kein Problem sein!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von juli1307 am 21.06.2016, 11:08 Uhr

Du lässt deine erst 14 und 11 Jahre alten Jungs bis 24 bzw. 22 Uhr raus?

Kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Landleben hin oder her. Das hat nichts mit gegenseitigem Vertrauen zu tun.
Spätestens wenn es draußen dunkel wird, gehören vor allem 11 jährige für mich ins Haus. Selbst für einen 14 jährigen finde ich 24 Uhr zu spät.

Aber das nur mal so am Rande.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was für ein Unsinn...

Antwort von IngeA am 21.06.2016, 11:19 Uhr

Das ist ja nicht allgemein, sondern nur während der Zeit des Disco-Besuchs.

Ich würde es wahrscheinlich auch nicht machen, rede mich aber auch leicht, weil meine 15-jährige keinerlei Interesse an so etwas zeigt.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 15 Jährige Ausgehzeiten bitte um Hilfe oder Tipps

Antwort von 3wildehühner am 21.06.2016, 11:21 Uhr

Wenn man nicht selber so ländlich wohnt, kann man das scheinbar nicht nachvollziehen. Aber unsere Dorfzelte haben sehr wenig mit echten Diskotheken zu tun und es kennt jeder jeden. Sollten sich die Kinder nicht benehmen, weiß man das ganz sicher am nächsten Tag!
Und Dhana hält sich damit auch an §5 Absatz 2!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was für ein Unsinn...

Antwort von Graupapagei3 am 21.06.2016, 12:28 Uhr

Na dann weiß ich jetzt endlich, dass ich nicht bei klarem Verstand bin.

Ich setze ein 18jähriges Bübchen als Erziehungsbeauftragten ein, damit mein 16jähriger Abiturient seinen Abiball genießen kann, ohne dass Mutti bis zum Ende daneben sitzt. Das habe ich übrigens schon letztes Jahr gemacht, das die Elftklässler auch immer zum Anschauen hingehen - meiner war da 15 - sein Erziehungsbeauftragter immerhin 22.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was für ein Unsinn...

Antwort von 3wildehühner am 21.06.2016, 14:02 Uhr

Ich finde auch erstaunlich, dass hier der junge Mann und auch die Tochter unbekannterweise direkt vorverurteilt wird!
Ich kenne durchaus sehr verantwortungsvolle 15-Jährige und 18-Jährige-und die AP beschreibt den Freund ihrer Tochter und die Tochter auch so!
Aber es wird direkt der Hinweis auf Verhütung gegeben und zudem dem jungen Mann misstraut, dass er sich um seine Freundin kümmern kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Was für ein Unsinn...

Antwort von Emmi67 am 21.06.2016, 15:20 Uhr

Vielleicht nicht bei 15-jährigen, aber für meinen Siebzehnjährigen habe ich schon einen seiner Freunde als "Erziehungsbeauftragten" eingesetzt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Juli

Antwort von dhana am 21.06.2016, 18:31 Uhr

Hallo,

ja hier am Dorf fürs Dorffest, fürs Straßenfest oder fürs Johannisfeuer/Maibaumaufstellen lass ich die Jungs mit ihren Freunden los.
Da ist ein ganzes Dorf unterwegs - die sind da nicht allein und jeder kennt jeder.
Unser Dorf hat 400 Einwohner.

Ist hier einfach selbstverständlich das die Kinder da unterwegs sind. Das kann man nicht einfach vergleichen. Das kennt vermutlich nur, wer in einem ähnlichen Dorf mit einer ähnlichen Dorfgemeinschaft lebt.
Und ich könnte ja mitgehen - ich will aber nicht ;-) aber deswegen lass ich die Kinder trotzdem.

Gruß Dhana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke

Antwort von Knichel am 21.06.2016, 22:14 Uhr

Danke für eure Rückantwort. Ich lasse mein Kind natürlich noch nicht in eine Diskothek. Bei uns feiern hier auf dem Land zb die Junggesellen so Feste in Zelten dass ist das was ich meinte. Und ich werde mein Kind dann mal bis 24uhr raus lassen und vorsichtshalber diesen Muttizettel mitgeben. Ich weiß ich kann mich auf beide verlassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Meine Güte

Antwort von Tai am 21.06.2016, 22:50 Uhr

Meine Güte, heute ist aber auch alles komplizierter als in meiner Jugend.

Mein damaliger Freund wurde auch 18, als ich noch 15 war. Zweimal war ich noch minderjährig, als wir ins Ausland in den Urlaub gefahren sind.
Ich kann mich an keinen Muttizettel oder ähnliches erinnern.

Wenn deine Tochter und ihr Freund schon so lange zusammen sind und du dem jungen Mann vertraust, würde ich die beiden bis 24 Uhr losziehen lassen.

Wurde eigentlich überhaupt schon mal ein Jugendlicher außerhalb von Clubs etc. kontrolliert?

Ach übrigens, ich glaube, ich würde meinen Kindern nicht die Freiheiten lassen, die ich hatte....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dann ist das irgendwie "nicht öffentlich"

Antwort von Trini am 22.06.2016, 7:24 Uhr

Das lässt sich irgendwie drehen, wenn der Veranstalter z.B. ein Jugendclub oder eine Schule ist.

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

"Muttizettel" darf man für die hiesige Disco aber...

Antwort von Trini am 22.06.2016, 7:30 Uhr

nur für Jugendliche ab 16 ausstellen.

Aber, ich sehe gerade, dass das wohl eine Regelung der Disco ist.
Die gesetzliche Regelung sieht das anders.

http://www.atrium-kiel.de/downloads/jugendschutz.pdf

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mir ist das ziemlich egal ....

Antwort von Graupapagei3 am 22.06.2016, 9:54 Uhr

Hauptsache ich weiß, wo Kind mit wem und wann ist und wie und wann und ob er nach Hause kommt. Und wenn er einen Muttizettel braucht, hält er mir den schon rechtzeitig hin.

Wenn ich mein Kind zum Vorstellungsgespräch in eine fast 700 km entfernte deutsche Großstadt fliegen lasse, wo er so nebenbei auch noch im Hotel übernachtet, falle ich bestimmt nicht in Panik, wenn er im Nachbardorf auf dem Dorffest ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Melde mich auch aus dem Kreis der

Antwort von Trini am 23.06.2016, 7:56 Uhr

"Verrückten".

Wir haben sogar schon dem Großen (damals noch 18) für eine ganze Woche die Personensorge für den Kleinen (15) übertragen und waren im Urlaub.

Was ich NIE gemacht habe (obwohl es durchaus üblich ist), einen Blanko-Muttizettel unterschrieben. Ich kannte den Betreuer immer persönlich.

Trini

PS: In 14 Tagen kommt der Kleine ins Muttizettel-Alter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.