Frage: Stillzeiten LZS

Hallo liebe Biggi! Nach einer Weile telefonischem Fangen-spielen habe ich heute endlich mit der Expertin sprechen können. Sie ist wirklich sehr freundlich und kompetent. Gemeinsam haben wir Eckpunkte gefunden, die auch anderen Müttern gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich der Stillzeiten besonders bei Kindern über einem Jahr helfen könnten: - Am besten Stillattest vom Kinderarzt mit der Bestätigung der Notwendigkeit des Stillens um Entwicklungsverzögerungen zu vermeiden (im öffentlichen Dienst reicht das meistens). - Nicht zu fordernd auftreten, sich aber über die Rechte im klaren sein. - Stillzeiten möglichst unternehmensverträglich legen, sofern das Baby mitspielt. - Rückhalt über Gewerkschaft etc bereits vorab sichern. Es gibt außer einem Urteil keine rechtliche Begrenzung des Stillens, dieses Urteil fiel allerdings negativ aus. Da meine Schule sich sehr kulant zeigt, werde ich keinen Präzedenzfall anstreben. Alles Gute und vielen Dank für deine Tätigkeit!!!!! Jolly

von Jollygirl29 am 23.10.2014, 20:51



Antwort auf: Stillzeiten LZS

Liebe Jolly, cool, ich danke dir für deine Rückmeldung :-)))), das hört sich prima an. Danke, dass Du das mit uns allen teilst!!!! LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 23.10.2014



Antwort auf: Stillzeiten LZS

Das ist selbstverständlich! Weiterhin alles Gute und vor allem viel Gesundheit! Jolly

von Jollygirl29 am 24.10.2014, 11:22