Liebe Biggi,
Hat man einen Anspruch auf Stillpausen unabhängig von der Arbeitszeit? Wenn ich nur 3 Stunden am Tag arbeite, kann ich dann auch die Stillpause nehmen? Im Gesetz habe ich leider keinen Hinweis auf die Anzahl an Stunden als Voraussetzung für Stillpausen gefunden.
Vielen Dank und viele Grüße
P.S. Frau Bader habe ich schon gefragt, sie hat mich an Dich verwiesen:-)
von
MamaJonathan
am 07.11.2011, 15:15
Antwort auf:
Stillpause
Liebe MamaJonathan,
auch als Teilzeitkraft stehen Ihnen bezahlte Stillpausen zu:
"Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
Besprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie etwas früher gehen können oder aber später kommen.
LLLiebe Grüße,
Biggi
von
Biggi Welter
am 07.11.2011