Frage: Stillen trotz Schichtdienst?

Hallo, meine Tochter ist momentan 4,5 Monate alt und ab 1.11. werde ich wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe mir das so ausgesucht, um dem Papa auch die Elternzeit zu ermöglichen und weil ich so einen guten Einstieg zurück ins Berufsleben habe. Ich werde 25/h die Woche arbeiten. Inklusive jedes zweite Wochenende. Frühdienst geht von 6:45-14:15 und der Spätdienst von 13:45 - 21:15! Die Dienste wechseln sich wöchentlich ab. Also eine Woche Frühdienst und danach eine Woche Spätdienst...mit je 2-3 Tagen. Ich würde total gerne weiterstillen, weiß aber nicht wie und ob das wirklich möglich ist?! :( Wir haben einen ziemlich festen Rhythmus: 7:00 Stillen 10:00 Stillen 13:00 Gemüse-Fleisch-Brei 17:00 Stillen 19:30 Stillen und danach schläft sie meist ein und auch durch! Bis zum Arbeitsbeginn sollte die 19:30 Mahlzeit durch den Milchbrei ersetzt werden. Und dann ab Anfang November wollen wir die 17 Uhr Mahlzeit durch GOB ersetzen. Bleiben also die beiden Morgenmahlzeiten.... Ist es realistisch und umsetzbar? Oder macht es mehr Sinn dann auf die Flasche umzusteigen?! Vielen Dank schonmal für die Antwort!

von SentaS am 17.09.2014, 17:38



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Liebe SentaS, machen Sie sich keine Sorgen, ich kenne unzählige Mütter, die sogar voll stillen, obwohl sie ganztags arbeiten! Berufstätigkeit ist sicherlich kein zwingender Abstillgrund, viele Mütter kombinieren Stillen und Arbeiten und das können Sie auch, wenn Sie es wollen. Sie können zum Beispiel so vorgehen: • Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz „normal" stillen. • Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade so viel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Außerdem kann ich Ihnen nur dringend raten, sich baldmöglichst an eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu wenden und mit ihr genau zu besprechen, welche Pumpe für Sie geeignet ist und wie Sie damit umgehen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mit Postleitzahl angeben, suche ich Ihnen gerne die nächstgelegene LLL Stillberaterin heraus. Falls möglich, legen Sie den Berufsstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitswoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie „stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama „tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmaßnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Sie sich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren möchten, möchte ich Ihnen das Buch "Stillen, Job und Family -Stillen, Erwerbstätigkeit und Familie lassen sich verbinden" von Gale Pryor / Kathleen Huggins empfehlen. LLLiebe Grüße Biggi Welter

von Biggi Welter am 17.09.2014



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Abgepumpte habe ich bereits öfters und habe auch eine gute Handpumpe zu Hause. Wird sich meine Brust denn nach einiger Zeit an diesen Rhythmus gewöhnen wenn ich mal eine Woche morgens stille und dann wieder nicht?? Oder werde ich den Rest der Stillzeit auf der Arbeit abpumpen müssen??

von SentaS am 17.09.2014, 19:34



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Liebe SentaS, ich würde zumindest anfangs schon immer zu den normalen Stillzeiten abpumpen, um keinen Milchstau zu riskieren. LLLiebe Grüße Biggi

von Biggi Welter am 17.09.2014



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Aber nach einiger Zeit spielt es sich ein?? Auf Dauer wäre es mir glaube ich zu stressig und dann würde ich beginnen rechtzeitig abzustillen.

von SentaS am 17.09.2014, 20:18



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Ja, das spielt sich sicher ein :-)

von Biggi Welter am 17.09.2014



Antwort auf: Stillen trotz Schichtdienst?

Nun habe ich mir heute noch weiter Gedanken über unsetrn guten Rhythmus gemacht....Emil schläft seit 2 Wochen um 19:30 Uhr beim Stillen ein. Das wäre natürlich schön wenn es so bleibt. Wenn sie nun aber bald Milchbrei bekommt, dann schläft sie dabei ja nicht ein. Den kann ich doch dann auch vormittags um 10 Uhr einführen, oder? Und kann man problemlos die Mahlzeiten auch irgendwann wieder tauschen?? Vielen Dank nochmal für die tollen Tipps!!

von SentaS am 18.09.2014, 16:03