Geschrieben von Larissa81 am 02.03.2015, 22:42 Uhr |
wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt
der Kaufvertrages nicht i.O. war.
Wen darf ich pnnen?
Larissa
Re: wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt
Antwort von DannaM am 03.03.2015, 14:39 Uhr
Wenn etwas einen Mangel hat muss man es sofort bemängeln sobald der Mangel bekanntentdeckt wird. Das muss man beim Verkäufer machen. Dieser darf dann nach besser. Geld zurück gibt es erst wenn nach 2 oder 3 mal nicht der Mangel behoben ist.
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