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Geschrieben von Larissa81 am 02.03.2015, 22:42 Uhr

wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt

der Kaufvertrages nicht i.O. war.
Wen darf ich pnnen?
Larissa

 
1 Antwort:

Re: wer kennt sich rechtlich aus. Es geht um etwas gekauftes was zum Zeitpunkt

Antwort von DannaM am 03.03.2015, 14:39 Uhr

Wenn etwas einen Mangel hat muss man es sofort bemängeln sobald der Mangel bekanntentdeckt wird. Das muss man beim Verkäufer machen. Dieser darf dann nach besser. Geld zurück gibt es erst wenn nach 2 oder 3 mal nicht der Mangel behoben ist.

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