| Geschrieben von speedy am 22.02.2013, 15:35 Uhr. |
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Re: wegen Garantie
Hi,
bitte Garantie und Gewährleistung nicht durcheinander werfen!
GWL besteht innerhalb der ersten 2 Jahren ab Neukauf und da ist der Ansprechpartner immer der Verkäufer. Nennt der den Werkskundendienst ist das ok, er kann aber auch z.B. einen eigenen Kundendienst haben...
Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung, die viele Hersteller gewähren. Sofern es sich um eine Garantieleistung handelt, ist ausdrücklich nur der, der die Garantie gegeben hat der Ansprechpartner. Da sollte eine Adresse in den Unterlagen zu stehen.
Unabhängig davon kann man vom ersten Tag an irgendjemanden mit der Reparatur beauftragen, nur ist dann halt nicht klar, ob die Kosten übernommen werden, da primär der Erstverkäufer das Recht zur Nachbesserung/Reparatur hat.
Nach 10 Jahren sollte es aber ohnehin kein Fall der Garantie oder GWL mehr sein...
Gruß, Speedy |
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