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Geschrieben von Julie am 15.02.2017, 2:27 Uhr

Unfall nur mit Anwalt - neue Masche ???

Bei unverschuldeten Unfällen gehören die Anwaltskosten zu dem "Schaden", den der Verursacher zu ersetzen hat.
Ich habe nur bei "Personenschaden" einen Anwalt beauftragt - wegen des Schmerzensgeldanspruchs. Da macht sich der Briefkopf eines Anwalts doch besser bei einem Versicherungskonzern, als wenn Lieschen Müller aus Pusemuckel am Berg zim Beispiel an die Arroganz-Versicherung schreibt.
Bei "nur" Blechschaden geht es ohne Anwalt, da habe ich der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit die direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann.

 
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