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Geschrieben von Danyshope am 06.11.2017, 20:34 Uhr

Steuerklasse und Elterngeld

Man muss eh mindestens 7 Monate in der andren Steuerklasse sein damit es beim EG entsprechend anders berücksichtigt würde. Tauschen würde also eh nichts mehr ändern, außer das deine Frau dann auch entsprechend anders Mutterschaftsgeld bekommen würde.

Davon ab, ich erachte die Kombi 3 und eh für Blödsinn. Man zahlt die gleiche Steuer wie wenn man 4 und 4 nehmen würde, die Frage ist nur wann hat man das Geld auf der Hand. Bei 3 und 5 eben sofort, es droht aber das man am Ende des Jahren einen riesen Batzen an den Fiskus abtreten darf. Bei 4 und 4 hat man es zwar später, dafür aber in den meisten Fällen eine safte Steuererstattung die sich gut für Urlaubskasse usw nutzen lässt.

Davon ab ist es für den der in der 5 steckt richtig blöde wenn da mal ALG1 oder ähnliches läuft - weil die dann auch entsprechend geringer ausfallen.

Muss aber jeder selbst wissen. mein Rat wäre, lasst euch beim Steuerberater mal ausreichend informieren.

 
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