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Geschrieben von MissKate am 24.09.2017, 12:59 Uhr

Sie schuldet mir Geld

Es geht um eine ehemalige beste Freundin sie hatte vor 6 Jahren kein Geld mehr sie hatte keinen job keine Ausbildung. Ich habe ihr 600 Euro geliehen. Wir haben einen schriftlichen Vertrag gemacht dass ich das Geld wieder bekomme sobald sie eine Ausbildung hat oder einen job und Geld verdient. Gut ist dass wir es schriftlich gemacht haben leider hat sie immer noch keinen job hatte sie nie und wird wahrscheinlich auch nix mehr machen bekommt Hartz 4. Liegt nur auf der faulen haut. Kann ich mir das Geld gerichtlich wiederholen... Sie gibt es mir nicht zurück. Geht das? Leider haben wir kein Datum festgelegt damals es steht drin wenn sie einen job hat gut ist nicht eingetreten. Und jetzt, eigentlich hatte sie Zeit genug... Oder nehmen die das wörtlich wenn sie einen job hat es geht klar daraus hervor dass sie das Geld zurückzahlen wollte.

 
10 Antworten:

Re: Sie schuldet mir Geld

Antwort von sarahT am 24.09.2017, 13:52 Uhr

Naja, es geht hier um Vertragsrecht. Ob der Vertrag so gültig ist oder nicht kann im Prinzip nur ein Rechtsanwalt sagen.

Was du machen kannst, unabhängig von dem Vertrag, ist einen Mahnbescheid zu beantragen. Dies ist die Vorstufe zu einem Vollstreckungsbescheid, welcher ein Titel ist und damit könntest du einen Gerichtsvollzieher zu ihr schicken damit der guckt, ob bei ihr was zu holen ist. Anträge bekommt man im Netz oder im Schreibwarenhandel. Nur ausfüllen zum Gericht schicken fertig.
Vorteil: du kannst das alles selbst beantragen, es kostet nicht so wahnsinnig viel Geld und so könntest du dir die Forderung für die nächsten 30 Jahre sichern.
Nachteil: wenn sie Widerspruch einlegt musst du doch klagen um einen Titel zu bekommen, alle anstehenden Kosten (auch die vom Gerichtsvollzieher später) musst du eben vorstrecken und weißt nicht, ob du sie wieder bekommst und hast am Ende einen wertlosen Titel.

Ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen kann und wird dich sicher darin beraten. Die werden dir natürlich sagen, dass du dich dahinter klemmen sollst und sie dir auf jeden Fall dein Geld besorgen. Die verdienen ja damit ihre Brötchen. Also bitte vorsichtig bei Versprechungen.

Wenn du mich fragst, dann ist das wahrscheinlich alles zwecklos. Du bist wahrscheinlich nicht der einzige Gläubiger und selbst wenn du einen Titel hast, einer nackten Frau greift man nun mal nicht in die Tasche und wenn es zu viele Schulden werden beantragt sie evtl irgendwann eine Privatinsolvenz und du hast nix gewonnen.

Ich kann wohl verstehen, dass du enttäuscht bist von deiner ehemaligen Freundin und du ihr vertraut und geglaubt hast und dich betrogen fühlst. Aber du musst dich fragen, ob es sich lohnt diesem Gefühl nach zu geben und ob es sich wirklch lohnt weiter Zeit, Geld und Energie zu verpulvern oder ob es nicht sinniger ist damit abzuschließen.

Gute Entscheidungsfindung.

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Wirst Du abhaken können

Antwort von Ellert am 24.09.2017, 14:23 Uhr

huhu

auchgw enn der vertrag gültig ist
wie willst Du an ds Geld kommen wenn sie nichts hat ?
hat sie Werte die man ggf pfänden könnte
dann wäre der weg ggf über einen Mahnbescheid sinnvoll der kostet

Du schriebst im vertrag steht wiederzahlen wenn sie verdient ?
Hast Du das so reingeschrieben ? Denn wenn sie nichts verdient müsste sie ja nichts zahlen..
Es gibt Leute die leben gut vom Faulsein, der Staat finanziert das Nichtstun
genau die bringen Hartz in Verruf

dagmar

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Biete ihr doch eine Ratenzahlung an....

Antwort von Methos am 24.09.2017, 17:03 Uhr

....z.B. 20 Euro im Monat.
Lieber ein bisschen als gar nichts...
Lg
Marion

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Re: Sie schuldet mir Geld

Antwort von Möhrchen am 24.09.2017, 17:17 Uhr

Hast du eine Rechtsvhutzversicherung? Falls ja, würde ich einen aufsuchen. Meiner Meinung nach hat sie ja ein Einkommen und Ratenzahlung sollte machbar sein. Vielleicht reicht ja schon ein deutliches Schreiben vom Anwalt und sie überlegt es sich.

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Das sieht schlecht für dich aus

Antwort von Mehtab am 24.09.2017, 21:11 Uhr

Hallo MissKate,

erstens ist das Geld nicht fällig, weil sie keinen Job hat. Es müsste erst einmal gerichtlich überprüft werden, ob diese Bedingung aus irgendeinem Grund (z. B. Wegfall der Geschäftsgrundlage ...) unwirksam ist. Das ist schon das erste große Problem.

Falls du das wirklich schaffen solltest, was ja ganz ungewiss ist, denn im Vertrag steht etwas ganz anderes, geht es um die Eintreibung des Geldes. Hartz IV kannst du gewiss nicht pfänden lassen. Wenn du einen Anwalt einschaltest oder einen Mahnbescheid beantragst, dann musst du das auch noch zahlen, wenn deine frühere Freundin wirklich nichts hat und nur ihr Hartz IV bezieht. Du schmeißt also noch einmal Geld zum Fenster raus. Überleg dir das gut. Der Gerichtsvollzieher muss sich vorher ankündigen. Die Dame kann also, falls sie tatsächlich Geld hätte, dieses noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, bevor der Gerichtsvollzieher kommt.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: Sie schuldet mir Geld

Antwort von speedy am 25.09.2017, 15:12 Uhr

Schwierig.
Es ist ein Darlehensvertrag und die unterliegen - auch unter Privaten - strengen Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeit/ Durchsetzbarkeit. Zudem räumst du ja selbst ein, dass die Bedingung für die Rückzahlung noch nicht eingetreten ist.

Somit fällt ein Mahnverfahren weg. Ich würde wohl taktieren und einen gesalzenen Brief von einem Rechtsanwalt schreiben lassen mit dem Ziel, dass sie sich dann zumindest rührt. Dann in Verhandlung treten und ggf. Raten (wie schon geschrieben) oder aber Arbeitseinsatz (Rasenmähen, Babysitten... da wäre ich kreativ) vereinbaren. Ansonsten stehen die Chancen halt ziemlich schlecht, da jemals Geld zu sehen...

Gruß, Speedy

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evtl hat sie eh schon Pfändungen laufen ?

Antwort von Ellert am 25.09.2017, 15:53 Uhr

huhu

wenn ich mir das so überlege
wenn ich bei Freunden Geld leihe ( was ja schon peinlich ist)
dann ist das die letzte Option, ich würde lieber zur Bank gehen.
Evtl hat sie da auch Schulden und Ihr seid die letzten in der Kette ?

dagmar

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Re: evtl hat sie eh schon Pfändungen laufen ?

Antwort von speedy am 26.09.2017, 15:31 Uhr

Jupp, könnte sein - das wäre dann noch ein Grund dafür, sie es abarbeiten zu lassen zum Mindestlohn :)

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dummerweise kann man niemand zum Arbeiten zwingen...

Antwort von Ellert am 26.09.2017, 15:39 Uhr

Die Frau eines Kollegen ist bei der Arge
wenn der "Hund krank ist" gehen die nichtmehr arbeiten und damit kommen die auch mit Anwalt durch

dagmar

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Re: dummerweise kann man niemand zum Arbeiten zwingen...

Antwort von aus 4 mach 3 am 27.09.2017, 10:21 Uhr

So hart wie das klingt, verbuche es als bitteren Verlust, der Dich lehrt nie mehr Geld zu verleihen.

Habe die Erfahrung auch schon mal gemacht, allerdings zu DM Zeiten, ist also schon etwas her und ich hatte echt wenig Geld damals. Habe einer Freundin 500 DM geliehen, die ich mir hart abgespart hatte. Sie war eine gute Freundin udn in echter Not. Leider musste ich erkennen, dass sie nicht unbegründet in dieser Not war und sie da nie mehr raus kam, weil sie immer mehr mißt baute.
Das Geld war futsch und die Rechtschutz sagte mir, dass man da wenig machen kann.

Bittere Erfahrung........
Tut mir leid für Dich, 600€ ist nicht wenig.

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